Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Alzey-Worms – Nachverdichtung Gewerbegebiete
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-alzey-worms.eu
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Alzey-Worms – Nachverdichtung Gewerbegebiete
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Alzey-Worms gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 279 Gewerbebetriebe zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im symmetrisch versorgt werden. Das gesamte Ausbaugebiet ist in 5 Lose aufgeteilt Optional ist in jedem Lose der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten. Um eine Erweiterung zur Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Los 1 Förderbescheid 832.5/3-21 11RP300785
In dem Los 1 sind in den Gewerbegebieten der Kommunen Armsheim, Ensheim, Gau-Weinheim, Saulheim insgesamt 4 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu versorgen. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten.
Die Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung, Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschlands“ und "Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" sind einzuhalten.
Los 2 Förderbescheid 832.5/3-21 11RP300786
In dem Los 2 sind in den Gewerbegebieten der Kommunen Flörsheim-Dalsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein insgesamt 37 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu versorgen. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten.
Die Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung, Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschlands“ und "Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" sind einzuhalten.
Los 3 Förderbescheid 832.5/3-21 11RP300787
In dem Los 3 sind in den Gewerbegebieten der Kommunen Albig, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Flonheim, Framersheim,, Freimersheim, Lonsheim, Nack insgesamt
52 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu versorgen. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten.
Die Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung, Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschlands“ und "Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" sind einzuhalten.
Los 4 Förderbescheid 832.5/3-21 11RP300788
In dem Los 4 sind in den Gewerbegebieten der Kommunen Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Osthofen (Stadt), Westhofen insgesamt 59 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu versorgen. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten.
Die Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung, Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschlands“ und "Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" sind einzuhalten.
Los 5 Förderbescheid 832.5/3-21 11RP300789
In dem Los 4 sind in den Gewerbegebieten der Stadt Alzey insgesamt
127 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu versorgen. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten.
Die Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung, Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschlands“ und "Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz.
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Tariftreue- und Vergabegesetzes bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
• Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
• Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
• Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
• Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
• auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
• Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 5 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 5 Haushalten für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• ggf. Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe hat sich der Unterauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung zu haften.
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/