Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik Folgelösung ZEBEL; nähere Erläuterung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bundeswehr.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DEZ Extra-Regio NUTS 1
• Dienstleistungen ZEBEL: Instandhaltungsauftragsbezogen kommissionierte Bereitstellung von Versorgungsgütern (VersG) zur Instandhaltung (IH) von überwiegend landgebundenen Waffensystemen, grundsätzlich binnen 48 Stunden , inklusive Transport
• Dienstleistungen naBELBw: Material- und Datenmanagement für die naBELBw der Instandhaltungsunternehmen für überwiegend fliegende Waffensysteme
• Anbindung des IT-Systems des Auftragnehmers (IT-SysAN) an das IT-System der Bundeswehr (IT-SysBw) und damit die Abbildung der logistischen Prozesse und Bereitstellung logistischer Daten im LogSysBw
63120000 Lagerung und Lagerhaltung, 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße), 48430000 Softwarepaket für die Lagerbestandsverwaltung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Geschätzter Wert ohne MwSt: 262000000.00 EUR
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre und 4 Monate mit der Option einer zweijährigen Verlängerung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbergemeinschaft hat eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt (Dokument BAAINBw-B-V 047).
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Enthält der Antrag eines Bewerbers bzw. einer Bewerbergemeinschaft nicht die geforderten Angaben bzw. weicht dieser von den Forderungen ab, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Eignungskriterien1. Umfassende Darstellung des Firmenprofils Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat sein/ihr Firmenprofil umfassend darzustellen (u.a. Organisation, Dienstleistungsspektrum, Leistungscharakteristika). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat zudem bei gesellschaftsrechtlicher Abhängigkeit von Unternehmen bei Konzernangehörigkeit dem Antrag eine Übersicht beizufügen, die zu signieren ist (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend).2. Unbedenklichkeitsbescheinigung FinanzamtDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV 3.4 der Bekanntmachung). Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung von der für die Steuererhebung zuständigen Finanzbehörde (oder eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters) vorzulegen, die insbesondere Angaben dazu enthält, ob im Unternehmen fällige Steuerrückstände bestehen, fällige Steuern in der Vergangenheit immer pünktlich gezahlt und Steuererklärungen in den letzten 24 Monaten pünktlich eingereicht wurden. Weiterhin muss die Bescheinigung Informationen darüber enthalten, ob in den letzten 36 Monaten ein Verfahren wegen Steuerstraftaten gegen das Unternehmen eingeleitet wurde und ob in den letzten 36 Monaten eine Geldbuße aufgrund von Steuerstraftaten rechtskräftig festgesetzt wurde. 3. Aktueller Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts- oder BerufsregisterDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat einen aktuellen Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregister vorzulegen. Dieser darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV 3.4 der Bekanntmachung), sein. 4. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Absatz 3 GWBDas Formblatt BAAINBw-B-V 031/04.16 (Dokument BAAINBw-B-V 031) ist auszufüllen, zu signieren (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) und dem Antrag beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Angebotsaufforderung Zugang zu Informationen bis zur Einstufung VS-NfD gewährt wird. 5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWBDas beigefügte Formblatt BAAINBw-B-V 034/10.2019 (Dokument BAAINBw-B-V 034) ist auszufüllen, zu signieren (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) und dem Antrag beizufügen. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung aktuelle Version.6. Dokument Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG)Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt. Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beizufügen. Das Formblatt BAAINBw-B-V 047 (Dokument BAAINBw-B-V 047) ist auszufüllen, zu signieren (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) und dem Antrag beizufügen. 7. Geheimschutzbetreuungsverfahren des BundesFür die Ausführung des Auftrages kommen nur solche Unternehmen in Betracht, die in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgenommen worden sind und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB), beides in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie des gültigen Sicherheitsbescheids (erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2) vorlegen. Sofern er sich noch nicht in der Sicherheitsbetreuung des Bundes befindet, ist mit dem Teilnahmeantrag eine signierte Erklärung (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) abzugeben, dass sich das Unternehmen bereit erklärt, in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgenommen zu werden (erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2, Dokument Erklärung Geheimschutzbetreuung). Ein gültiger Sicherheitsbescheid ist vorliegend Voraussetzung für den Erhalt der Angebotsunterlagen. Da die Neuaufnahme eines Unternehmens in die Geheimschutzbetreuung des Bundes im Schnitt ca. sechs Monate in Anspruch nimmt, sollten Bewerber, die sich noch nicht in der Geheimschutzbetreuung des Bundes befinden, möglichst zeitnah nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Kontakt zur unter I.1. genannten Stelle (Auftraggeber) aufnehmen, damit der Auftraggeber das Verfahren zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung anstoßen kann. Für die Ausführung des Auftrages kommen auch ausländische Unternehmen in Betracht, wenn ein Geheimschutzabkommen auf Regierungs- oder Ressortebene mit dem jeweiligen Staat, dem der Bewerber angehört, besteht. Hierbei wird auf die in der Geheimschutzvereinbarung mi dem jeweiligen Staat getroffenen Bestimmungen hingewiesen. Es gelten die für das Land des Bewerbers gültigen und/oder besonders zu vereinbarenden Sicherheitsbestimmungen. 8. Eigenerklärung zu Artikel 5 k der Verordnung EU 2022/576Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eigenerklärung zu Artikel 5 k der Verordnung EU 2022/576 (Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU VO 2022/576) zu signieren (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) und dem Antrag beizufügen. 9. Bereitschaftserklärung UnterauftragnehmerFür den Fall, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen, ist zuzusichern, dass diese die Forderungen, die an die Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gestellt werden, ebenfalls erfüllen (Dokument Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer). Die entsprechende Eigenerklärung ist zu signieren (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) und dem Antrag beizufügen. Auch ist eine Liste der Unterauftragnehmer mit dem Antrag vorzulegen.10. Verschwiegenheit des Personals Das vom Bewerber bzw. den Bewerbergemeinschaften beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden. Eine entsprechende Erklärung (Dokument Verschwiegenheit des Personals) ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen. Sollte der Teilnahmeantrag nicht die geforderten Angaben enthalten, so wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, ist das Formblatt BAAINBw-B-V 032/04.16 (Dokument BAAINBw-B-V 032) jeweils von allen als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen/Firmen auszufüllen, zu signieren (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) und dem Antrag beizufügen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmern verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen entsprechend für den Unterauftragnehmer vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr der Unterauftragnehmer im Auftragsfalle auch zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung). Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Ausländischen Bewerben bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wird bei einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.Erklärungen
1. Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit § 26 VSVgV
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen i. H. v. mindestens 98.250.000,- € vorliegt. Vergleichbar ist eine Dienstleistung dann, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung aufweist. Zudem muss ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters und die erforderliche Fachkunde hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages möglich sein und die durchgeführten Leistungen müssen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang haben. Dieser Umfang bemisst sich am Rechnungswert und dem Leistungszeitraum (Dokument Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Die Vergleichbarkeit bezieht sich somit auf den Inhalt und Umfang der Leistung. Die Referenzen müssen das Leistungsbild abdecken, das vom Auftrag umfasst sein soll. Vergleichbarkeit ist demnach dann gegeben, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die den durch den Auftragsgegenstand unter II.1.5 vorausgesetzten Tätigkeitsnachweis abbilden.
Eignungskriterien
2. Bonitätsnachweis
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung vorzulegen. Der Bonitätsnachweis darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV 3.4 der Bekanntmachung), sein (Dokument Formblatt Bankauskunft).
3. Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i.H.v. mindestens 3.000.000 € für Vermögens- und Sachschäden abgeschlossen haben. Die Versicherungsurkunde (in Kopie) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Akzeptiert wird auch eine Bestätigung vom Versicherungsträger über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe, oder die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen. Der jeweilige Nachweis muss von der Versicherung unterschrieben sein (Kopie/Scan des unterschriebenen Nachweises ausreichend). Alternativ kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine formlos signierte Eigenerklärung (fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend) vorlegen, dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe besteht.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen. Sollte der Teilnahmeantrag nicht die geforderten Angaben enthalten, so wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ebenfalls insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bewerber bzw. von jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmern verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen entsprechend für den Unterauftragnehmer vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr der Unterauftragnehmer im Auftragsfalle auch zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung)
Wird bei einem Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Eignungskriterien
1. Referenzen
a. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Dokument Referenzliste) mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen als zu erbringendes Gesamtsystem im verteidigungs- und/oder sicherheitsspezifischen Bereich und der Erbringung von Logistikleistungen mit einem Leistungs-Zeitraum von mindestens 5 Jahren nachzuweisen.
b. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Dokument Referenzliste) mindestens drei Referenzen zu Fachkunde/Erfahrung in Aufbau/Kopplung von IT-Netzwerken mit besonderen Sicherheitsanforderungen (SINA) mit einem Leistungs-Zeitraum von mindestens 5 Jahren nachzuweisen.
c. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Dokument Referenzliste) mindestens drei Referenzen zu Fachkunde bezüglich Aufbau und Betrieb von IT-Systemen, die insbesondere die Aspekte der Fachkunde bezüglich des logistischen Leistungsinhaltes (Materialbewirtschaftung und zugehöriges Datenmanagement) abdecken mit einem Leistungs-Zeitraum von mindestens 5 Jahren nachzuweisen.
2. Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000/2008 oder vergleichbar verfügen und eine Kopie des Zertifikates mit dem Teilnahmeantrag vorlegen bzw., falls dies derzeit noch nicht der Fall ist, mit dem Teilnahmeantrag formlos erklären, dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach der Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
3. Nachweis Zertifizierung DIN ISO 27001 oder vergleichbar und Erfüllung der Auflagen gem. BSI
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie der "DIN ISO 27001 Zertifizierung auf Basis IT-Grundschutz" oder vergleichbar vorlegen. Eine Zertifizierung allein nach DIN ISO 27001 oder vergleichbar ist nicht ausreichend. Im Sinne der IT-Sicherheit wird ausdrücklich der erweiterte Prüfungskatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gefordert. Das entsprechende Zertifikat ist den Teilnahmeunterlagen in Kopie beizufügen. Sofern Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen sollen, sind auch diese - sofern es IT-sicherheitsrelevante Berührungspunkte mit dem Auftraggeber gibt - verpflichtet, o.g. Zertifikate vorzulegen. Falls dieses derzeit noch nicht vorliegt, muss mit dem Teilnahmeantrag formlos erklärt werden, dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach der Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen. Sollte der Teilnahmeantrag nicht die geforderten Angaben enthalten, so wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit