Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1726_2022_GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-km.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen
Mit der geplanten Zusammenführung der Koblenzer Betriebsstellen Marienhof und Brüderhaus des Katholischen Klinikums Koblenz-Montabaur am Standort Marienhof soll ein zukunftsfähiges Krankenhaus mit 484 Betten entstehen, das aufgrund seines differenzierten Leistungsangebots und optimierter baulicher Strukturen und Prozessabläufe künftigen Anforderungen Rechnung trägt.
Koblenz
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 mit insbesondere den Leistungsbildern Architektur und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung inkl. Medizintechnikplanung (Medizintechnik, Planung Med-IT und IKT, Geräteausstattung, Digitalisierungs-strategie, Strahlenschutz), Tragwerksplanung, Freianlagen, f. Apothekenplanung und Labortechnik sowie Küchenplanung. Leistungsgegenstand sind auch Beratungsleistungen und Besondere Leistungen.
Hierzu ist eine Machbarkeitsstudie beauftragt worden mit dem Ziel aufzuzeigen, wie die in einem fortgeschriebenen Raum- und Funktionsprogramm definierten neuen medizinischen Strukturen baulich umgesetzt werden können. Auf dessen Basis sind die Leistungen zu erbringen.
Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Typ der Referenz: Bewertet wird der Referenztyp:
a) Generalsanierung + Teilneubau im laufenden Klinikbetrieb 4 Punkte
b) Gegenstand der Referenz(en) war die Generalsanierung + Teilneubau eines Bettenbaus kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich: 2 Punkte;
c) Gegenstand der Referenz(en) war die Generalsanierung + Teilneubau eines Gebäudes im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude: 1 Punkte;
Referenzvolumen: Bewertet wird das Referenzvolumen
a) Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) der Referenz ist größer 200,00 Mio. EUR 3 Punkte
b) Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) der Referenz liegt zwischen 150,00 Mio. EUR und 200,00 Mio. EUR: 2 Punkte;
c) Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) der Referenz liegt zwischen 100,00 Mio. EUR und 150 Mio. EUR 1 Punkte;
Punkte Vorliegen unternehmensbezogener Erfahrung mit BIM-Projekten, bei denen mehrere Leistungsbilder miteinander gewirkt haben (ganzheitliche BIM-Projektumsetzung) 2 Punkte
Vorliegen unternehmensbezogener Erfahrung im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten unter Berücksichtigung von Flächenwirtschaftlichkeit sowie die laufenden Betriebs- und Nutzungskosten (mind. Lph. 2 abgeschlossen) 2 Punkte
Es können maximal 11 Punkte erreicht werden. Gewertet wird jeweils die beste Referenz bezogen auf jedes Kriterium.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaft überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der beim Referenztyp die beste Punktzahl erreicht hat. Liegt auch dann noch Gleichstand vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der beim Kriterium "Nachhaltigkeit/Lebenszykluskosten" Punkte erreicht hat, sodann entscheidet, wer beim Kriterium BIM Punkte erzielt hat. Sollte auch dann noch Gleichstand vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft besser bewertet, der über mehr qualifiziertes Personal verfügt.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Weiterbeauftragung.
Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen, nicht von der ersten Beauftragungsstufe erfassten Leistungsstufen hat der AN entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der AG diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung von weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben.
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach
- der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht unter den o.g. Personenkreis fallen;
- Bewerber/die Bewerbergemeinschaft keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 10,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Generalplanungsleistungen Lph. 1 - 9 von Krankenhäusern, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude)), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 10,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehen-de Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft.
Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Es müssen Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 der Leistungsbilder Gebäude, HLS, Elektro und Medizintechnik einer vergleichbaren realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenz für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude nachgewiesen werden, die die Mindestbedingungen erfüllt und zwischen dem 01.01.2013 und der Teilnahmefrist realisiert worden ist oder in der Realisierung weit fortgeschritten ist (nahezu abgeschlossene Bauleistungen). Es muss sich um eine Sanierung eines Bestandsgebäudes handeln. Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) muss größer 50,0 Mio. EUR netto sein.
Die Leistungsbilder Gebäude, HLS, Elektro und Medizintechnik müssen nicht als Generalplaner erbracht worden sein. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Leistungsbilder im gleichen Projekt erbracht worden sind.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt
- Ausführungszeitraum inklusive Zeitpunkt der Inbetriebnahme (MM/JJJJ);
- Projektvolumen (KGR 200 bis 600) und Auftragswert;
- Erbrachte BIM-Leistungen und Planungsleistungen zu Nachhaltigkeit und Lebens-zykluskosten
- Projektbeschreibung.
Die Vorlage von mehr als 10 Referenzen ist nicht erwünscht.
2) Erforderlich ist eine Zusammenarbeit der Leistungsbilder Architektur und Technische Gebäudeausrüstung (HLS, Elektro und Medizintechnik) ohne Reibungsverluste. Dies Erfahrung der Zusammenarbeit ist darzustellen. Die Erfahrung wird angenommen, wenn eine solche Zusammenarbeit - gleich in welcher Konstellation (Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, jeweils getrennt vom AG beauftragt o.ä.) - bereits in der Vergangenheit zwischen mehreren Büros im Falle einer Bewerbergemeinschaft erfolgt ist. Wenn es eine solche Zusammenarbeit nicht gegeben hat, ist eine Erläuterung der Zusammenarbeit ohne Reibungsverluste vorzulegen.
3) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren er-sichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
1) Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter muss in den letzten drei abgelaufenen Kalenderjahren im Durchschnitt betragen für Architektur 30, für HLS 15, für Elektro 15 und für Medizintechnik 10. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaften werden auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRTP3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.