Unterhaltsreinigung/Glas- und Rahmenreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter-myk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung/Glas- und Rahmenreinigung
Los 1: Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen.
Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen.
Los 2: Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Unterhaltsreinigung
Mayen, Andernach, Weißenthurm und Bendorf
Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16:00 Uhr) erfolgen.
Glas- und Rahmenreinigung
Mayen, Andernach, Weißenthurm, Bendorf
Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[18]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[19]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de