Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: WES-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2022
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB bzw. ZTV BEA-StB
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung mit Planograph
Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereich, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich nachstehender Verlängerungsoptionen am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich auf Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB .
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StBl
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB .
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB bzw. ZTV BEA-StB
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB bzw. ZTV BEA-StB .
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB .
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Längsebenheitsmessung mit Planograph
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich Längsebenheitsmessung mit Planograph .
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau bezüglich Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M .
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
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Für die Eigenerklärungen ist zwingend das über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3 zur Verfügung gestellte Zulassungsformular zu verwenden.
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
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Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15, Fachgebiete A UND Fachgebiet H.
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Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15, Fachgebiet I.
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Leistungsbereich 03:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15, Fachgebiet E UND Fachgebiet H.
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Leistungsbereich 04:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15, Fachgebiet G.
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Leistungsbereich 05:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15, Fachgebiet BB UND Fachgebiet BE.
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Leistungsbereich 06:
Eigenerklärung UND Nachweis über geschulten Personal nach TP Eben - Berührende Messungen Abschnitt 5.1.2.2.
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Leistungsbereich 07:
Eigenerklärung UND Nachweis als bei der BASt anerkannte Prüfstelle für Fahrbahnmarkierungen gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13.
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Für die Eigenerklärungen ist zwingend das über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3 zur Verfügung gestellte Zulassungsformular zu verwenden.
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Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
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Ort: XXX
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de