Lotto Rheinland-Pfalz GmbH - Sofortlotterien Referenznummer der Bekanntmachung: LRP2022/SL-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH - Sofortlotterien
Gegenstand dieser Ausschreibung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, ist die Beschaffung aller erforderlichen Waren und Dienstleistungen, die für die Durchführung von Sofortlotterien auf gedruckten Losen im Vertrieb durch aktuell rund 900 Annahmestellen notwendig sind, sowie den Vertrieb über das Internet. Hierzu gehören insbesondere die Konzeption inkl. Gewinnplan, Spieldesign, Produktion, eigen betriebener Service Desk und Distribution an die Annahmestellen.
Koblenz, DE
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Entwicklung und Produktion von gedruckten Losen und deren Vertrieb über die Annahmestellen des AG sowie entsprechend im Internet. Die Vertragslaufzeit beträgt 75 Monate zuzüglich 12 Monate nachvertraglicher Weiter- und Übergabezeit.
Die 5 Bewerber mit den höchsten Mittelwerten der Eignungspunktzahl erhalten von der Vergabestelle eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, nicht berücksichtigte Bewerber werden entsprechend informiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung
Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Erklärung zum Einsatz wesentlicher Unterauftragnehmer und Unternehmen zur Eignungsleihe
Ressourcenerklärung des Eignungsverleihers/Unterauftragnehmers
Vertretungsvollmacht der Bewerbergemeinschaft (nur bei Bewerbergemeinschaft)
- Unternehmensdarstellung, aus der u. a. folgende Angaben hervorgehen: Sitz/Niederlassung, weitere Standorte, Tätigkeitsfelder, Marktpräsenz (Jahresangabe).
Beschäftigtenzahl als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Umsätze als Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Umsätze in Europa (EU) gesamt in den letzten drei Geschäftsjahren / Hinweis: Alle Angaben netto
Bestätigung, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 1,5 Mio. EUR erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten
Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 1,5 Mio. EUR erwirtschaftet haben (Mindestanforderung an die Eignung).
- Umsätze in Europa (EU) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren / Hinweis: Alle Angaben netto
- Eigenkapital als Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Eigenkapital in den letzten drei Geschäftsjahren
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bewerber bzw. eines
Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Eigenkapitalquote in den letzten drei Geschäftsjahren
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bewerber bzw.
eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel
an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Nachweis oder Erklärung, dass der Bewerber innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers, für die Laufzeit des Vertrages verfügen wird. Mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
- mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
- Referenzen:
Die Vergabestelle bewertet die in separater Anlage benannten Referenzen des Bewerbers gemäß dem dort angegebenen Punkteschema. Die Vergabestelle erwartet mindestens zwei vergleichbare Referenzen pro Bewerber, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Aus den pro Referenz vergebenen Eignungspunkten eines Bewerbers wird der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Angaben in den Registerkarten „Bewerber“ und „Referenzen“ wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt (höchste Eignungspunktzahl entspricht der besten Bewerbung).
- Folgende Zertifizierungen (oder vergleichbar) sind erforderlich:
- Security Control Standard 2020 (WLA-SCS:2020) der World Lottery Association (WLA) und der ISO/IEC 27001 (International Organization for
Standardization)
- ISO 9001 – Qualitätsmanagement
- DIN 66399 / Kl. 3 – fachgerechte Entsorgung
- OHSAS 18001 – Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz, Sicherheitsmanagement
Die Zertifikate sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium)
Es müssen insgesamt mindestens 50 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist der (wie oben beschrieben) ermittelte Eignungspunktwert über alle Angaben in Anlage 7. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an den AG zu richten. Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.