Aufbau und Einlagerung Messe-Stand Referenznummer der Bekanntmachung: PW082022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Einlagerung Messe-Stand
Ertüchtigung eines bestehenden Messestandes, Auf- und Abbau dieses Messetandes auf der Fachmesse ProWein in Düsseldorf, Einlagerung des Messestandes
Detaillierte Angaben können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung Teil 1", entnommen werden.
Pfalzwein e.V. Martin-Luther-Straße 69 67433 Neustadt an der Weinstraße Rechtlicher Haupterfüllungsort für die ausgeschriebenen Leistungen ist der Sitz der Vergabestelle.
Die tatsächliche Erbringung der Sichtung des vorhandenen Messestandes sowie der Verbringung an einen neuen Lagerort hat am derzeitigen Lagerort des Messestandes in Iphofen zu erfolgen.
Die tatsächliche Erbringung des Auf- und Abbaus des Messestandes hat am Ort der ProWein-Messen in Düsseldorf zu erfolgen.
Detaillierte Angaben können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung Teil 1", entnommen werden.
Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Verlängerung sind im Detail in dem Dokument "Leistungsbeschreibung Teil 1" dargelegt - siehe dort insbesondere die Ausführungen unter der Ziffer 2.
Sie im Detail die entsprechenden Darlegungen in dem Dokument "Leistungsbeschreibung Teil 1"
Die Angaben zum geschätzten Wert begründen keine Ansprüche und stellen lediglich geschätzte Werte gem. § 3 VgV für die dargestellte Grundlaufzeit inklusive der dargelegten Verlängerungsmöglichkeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Unternehmensregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. der §§ 123, 124 GWB und/oder zur Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
Hierfür sowie für die sonstigen nachgefragten Eignungskriterien kann das seitens der Vergabestelle bereitgestellte Formblatt 124 LD genutzt werden.
Im Weiteren wird auf die entsprechenden Vorgaben der Vergabeunterlagen, hier insbesondere auf das Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", verwiesen.
(1) Abgabe einer Tariftreue- und Mindestlohnerklärung gem. §§ 3, 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen (Landestaiftreuegesetz - LTTG)
(2) Abgabe einer Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
(3) Abgabe einer Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung
Details hierzu können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", sowie den bereitgestellten Formblättern für die betreffenden Erklärungen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRAYBYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."