Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg und Westerwaldkreis
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 147-420931)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rennerod
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mbs-anlage.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awb-lm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg und Westerwaldkreis
LOS 1: Sperrabfallbehandlung im Westerwaldkreis LOS 2: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg LOS 3: Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung] Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen zur Übernahme und Verwertung (Los 1 und 2) oder zur Umladung (Los 3) der vertragsgegenständlichen Abfälle müssen in Bezug auf die innerhalb des Betriebes umgesetzte Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 2 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit der Sortierungsanlage
- Angaben zu Beschäftigten
- Erklärung nach LTTG
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle
oder eines gleichwertigen Nachweises.
- Los 1: Nachweis über die öffentlich-rechtliche Genehmigung der jeweils einzusetzenden Behandlungsanlage
- Los 3: Steht die Umladestation nicht im Eigentum des AN, hat er einen Nachweis über die gesamte Vertragslaufzeit garantiertes Nutzungsrecht zu erbringen und die Betriebsverhältnisse darzulegen.
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung] Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen zur Übernahme und Verwertung (Los 1 und 2) oder zur Umladung (Los 3) der vertragsgegenständlichen Abfälle müssen in Bezug auf die innerhalb des Betriebes umgesetzte Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 2 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit der Sortierungsanlage
- Angaben zu Beschäftigten
- Erklärung nach LTTG (Los 1 und 2), Erklärung nach HVTG (Los 3)
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle
oder eines gleichwertigen Nachweises.
- Los 1: Nachweis über die öffentlich-rechtliche Genehmigung der jeweils einzusetzenden Behandlungsanlage
- Los 3: Steht die Umladestation nicht im Eigentum des AN, hat er einen Nachweis über die gesamte Vertragslaufzeit garantiertes Nutzungsrecht zu erbringen und die Betriebsverhältnisse darzulegen.