Erschließungsplanung Neubaugebiet "Auf der Langfuhr" in der Ortsgemeinde Zerf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kell am See
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarburg-kell.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung Neubaugebiet "Auf der Langfuhr" in der Ortsgemeinde Zerf
Die Ortsgemeinde Zerf plant im Jahre 2022/23 die Erschließung des Neubaugebietes „Auf der Langfuhr“.
Das Neubaubaugebiet befindet sich im nördlichen Bereich der Ortslage. Der Planbereich umfasst 4,73 ha, wobei ca. 2,63 ha als Wohnbauflächen erschlossen werden sollen.
Das Erschließungsgebiet umfasst 39 Baugrundstücke, ein Übersichtsplan ist beigefügt.
Verkehrstechnisch erfolgt die Erschließung über die Hauptstraße an das Gemeindestraßennetz im Ortsteil Oberzerf.
Die Trinkwasserversorgungsleitung ist im Bereich der Hauptstraße bis an das Neubaugebiet bereits vorhanden. Die Vorplanung für die Wasserversorgung sieht vor, die komplette Herstellung der rd. 800 m langen Haupttrinkwasserleitung im Baugebiet „Auf der Langfuhr“ mit der Anbindung an das bestehende Trinkwassernetz in der Hauptstraße anzubinden. Die Herstellung der Hausanschlüsse zu den einzelnen Baugrundstücken innerhalb des geplanten Baugebietes ist ebenso vorgesehen.
Die Entwässerung im Baugebiet erfolgt als Trennsystem. Hier wird für die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ein neuer Regenwasserkanal geplant. Das Oberflächenwasser wird in einem dafür bereitgestellten Retentionsraum zurückgehalten. Die Drosselwassermenge entspricht dem natürlichen Abfluss des Gebietes im Geltungsbereich.
Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung für die Erschließung des Baugebietes liegen bereits vor. Diese Machbarkeitsstudie wird digital bei Beauftragung zur Verfügung gestellt.
54314 Zerf, NBG "Auf der Langfuhr"
Gegenstand der Beauftragung sind folgende Ingenieurleistungen:
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Wasserversorgung –, §§ 41 ff. HOAI 2021.
Grundleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke LP 3; 5-9 gem. § 43 HOAI 2021.
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Abwasserbeseitigung –, §§ 41 ff. HOAI 2021.
Grundleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke LP 3-9 gem. § 43 HOAI 2021.
Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI 2021.
Grundleistungen Leistungsbild Verkehrsanlagen LP 2-3; 5-9 gem. § 48 HOAI 2021.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
Stufe 1: Wasserversorgung LPH 3; Abwasserbeseitigung LPH 3-4; Verkehrsanlagen LPH 2-3 Stufe 2: LPH 5 – 9 Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Referenzen:
Mindestens 1, höchstens 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen vor dem 01.01.2022) im Bereich Erschließung eines Neubaugebietes. Die Erschließung umfasst die nachfolgenden Bereiche:
- Trinkwasserversorgung – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Wasserversorgung §§ 41 ff. HOAI
- Abwasserentsorgung – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Abwasserentsorgung §§ 41 ff. HOAI
- Straßenbau – Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen – Straßenbau §§ 45 ff. HOAI .
Bewertungskriterien Stufe 1:
- Art und Anzahl der Baugebiete (Erreichbare Punktzahl: 10 Punkte je Baugebiet, maximal 50 Punkte)
- Größe der Erschließungsfläche und Anzahl Bauplätze. Hier kommt es auf die Größe der Baugebiete und Anzahl der
Bauplätze, die erschlossen wurden an. (Erreichbare Punktzahl: 10 Punkte, je nach Fläche und Anzahl,
maximale Punkte: 50) - Erbrachte Leistungsphasen je Referenz (0-10 Punkte. Je mehr Leistungsphasen erbracht wurden desto höher ist die
Bewertung, maximale Punkte: 50) Die folgenden projektbezogenen Angaben sind zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Baukosten • Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen u. Leistungszeiträumen
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziff. II 2.4 bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Leistungsstufe 1: Wasserversorgung LPH 3; Abwasserbeseitigung LPH 3-4; Verkehrsanlagen LPH 2-3 Leistungsstufe 2: LPH 5 – 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaft, Kommanditgesellschaft) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2 Im Falle einer Arbeits- /Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, das alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3 Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 VgV.
1.4 Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013 sowie der Planvorlageberechtigung gem. § 103 LWG Rheinland-Pfalz.
Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
1.6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesell-schaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benen-nen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5. nachweisen.
1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.8. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nach-weist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,0 Mio. EUR.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssummen vorzulegen.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
Referenzen:
Mindestens 1, höchstens 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen vor dem 01.01.2022) im Bereich Erschließung eines Neubaugebietes. Die Erschließung umfasst die nachfolgenden Bereiche:
- Trinkwasserversorgung – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Wasserversorgung §§ 41 ff. HOAI
- Abwasserentsorgung – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Abwasserentsorgung §§ 41 ff. HOAI
- Straßenbau – Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen – Straßenbau §§ 45 ff. HOAI .
Bewertungskriterien Stufe 1:
- Art und Anzahl der Baugebiete (Erreichbare Punktzahl: 10 Punkte je Baugebiet, maximal 50 Punkte)
- Größe der Erschließungsfläche und Anzahl Bauplätze. Hier kommt es auf die Größe der Baugebiete und Anzahl der
Bauplätze, die erschlossen wurden an. (Erreichbare Punktzahl: 10 Punkte, je nach Fläche und Anzahl,
maximale Punkte: 50) - Erbrachte Leistungsphasen je Referenz (0-10 Punkte. Je mehr Leistungsphasen erbracht wurden desto höher ist die
Bewertung, maximale Punkte: 50) Die folgenden projektbezogenen Angaben sind zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Baukosten • Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen u. Leistungszeiträumen Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Projektteam). Das Projektteam muss mindestens aus 2 Ingenieuren oder aus mindestens 1 Ingenieur und einer gleich qualifizierten Stellvertretung, die zu benennen ist, bestehen. Es ist sicherzustellen, dass der Ingenieur die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
Angabe des Projektteams: Anzahl, Name, Qualifikation Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013 sowie der Planvorlageberechtigung gem. § 103 LWG Rheinland-Pfalz.
Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform und verschlüsselt über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/ Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 GWB hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.