Neubau Büro- und Werkstattgebäude der VGW Höhr-Grenzhausen, Los 02 (Fachplanung TA) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-21-1230
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoehr-grenzhausen.de/e
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Büro- und Werkstattgebäude der VGW Höhr-Grenzhausen, Los 02 (Fachplanung TA)
Die Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen planen für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Werkstatt für vorwiegend Schlosserarbeiten und einem Lager. Das zu beplanende Baugrundstück befindet sich in Höhr-Grenzhausen in der Straße "Am Damm". Die Planungsrandbedingungen können den beigefügten Bebauungsplanunterlagen entnommen werden.
Das Grundstück ist relativ eben, größere Höhenunterschiede sind nicht zu überbrücken. Das Gebäude ist eingeschossig, nicht unterkellert und barrierefrei zu planen.
Es wird eine Gebäudeplanung erwartet, bei dem die Funktionalität im Vordergrund steht. Form und Gestaltung sollten dementsprechend bei Interessenskonflikten zurücktreten, ohne sie vollständig zu vernachlässigen. Generell soll der Neubau bei der Wahl der Baumaterialien und der Bauverfahren sowie bei der Wahl der Heiztechnik, der Dämmung und der Gewinnung regenerativer Energie ökologisch möglichst nachhaltig sein. Vor diesem Hintergrund soll im Vorentwurf eine modulare Holzständerbauweise mit einer konventionellen Bauweise kostenmäßig hinsichtlich der Herstellungskosten und der Lebenszykluskosten verglichen werden.
Insgesamt sind für aktuell 10 MitarbeiterInnen Büroarbeitsplätze zu planen, zudem ist die Option für eine Gebäudeerweiterung für eine noch festzulegende Anzahl an zusätzlichen Arbeitsplätzen eingeplant werden. Das vorläufige Raumprogramm sieht die folgenden Räume vor:
- 9 Einzel- bzw. Doppelbüros
- 1 Besprechungsraum
- 1 Serverraum
- 1 Archivraum
- 1 Hausanschlussraum
- 1 Abstellraum
- Getrennte Besucher- und MA-WC`s
- 1 Aufenthaltsraum mit Küche
- Sanitärbereich für die Monteure mit Duschen, Umkleidebereich mit Spinden (kein Schwarz-Weiß-Bereich) und WC.
- Lagerflächen für Wasserleitungen und Zubehör, für Metall- und Elektrowerkstoffe sowie Werkzeuge und Kleingeräte
- Werkstatt für Schlosserarbeiten, Durchfahrtshöhe 4,0 m.
- überdachte Lagerflächen mit an das Hauptdach oder Hauptgebäude angeschlossener Überdachung
Insgesamt wurde folgender vorläufiger Flächenbedarf ermittelt:
- Bürogebäude: 450 qm
- Werkstatt beheizt: 150 qm
- Lager unbeheizt (frostfrei): 75 qm
Bei der Technischen Gebäudeausrüstung (TA) müssen die Anlagengruppen 1 bis 5 geplant werden, hierbei sind insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes
- Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
- Heizenergie aus Erdwärme oder Luftwärmetauscher, gegebenenfalls Planung eines Wärmetauschers im Kanal bzw. Nutzung der Abwassertemperatur
- Datenleitungen und Beleuchtung an den Arbeitsplätzen
- Be- und Entlüftung des Gebäudes.
- Alternative Warmwasserversorgung (z.B. Solarthermie)
- Der Anschluss an die Kanalisation soll ohne Hebeanlage erfolgen
56203 Höhr-Grenzhausen
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 6 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRT1H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.