Automatisierte Zinkascheabscheidung - Industrieversuche Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005-EU-P
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisierte Zinkascheabscheidung - Industrieversuche
Das übergeordnete Ziel des gesamten Forschungsprojektes ist es, die Abscheidung (d.h. Entfernung) der Zinkasche von der Oberfläche der Zinkschmelze im Feuerverzinkungsprozess zu automatisieren, um die Risiken für die Beschäftigten aufgrund mechanischer Gefährdungen (Gefahr des Absturzes in den Zinkkessel) und chemischer Gefährdungen (inhalative Exposition gegenüber den Zinkrauchen) zu minimieren, indem diese Tätigkeit der Beschäftigten entfällt.
Im Rahmen des ersten Forschungsvorhabens wurde die technische Machbarkeit von zwei Abscheidesystemen, eines mechanischen Abstreifsystems und eines gasbasierten Abstreifsystems, untersucht und erfolgreich nachgewiesen. In der prozesstechnischen Charakterisierung wurden die optimale Prozessparameter unter den gegebenen Labor-bedingungen für die jeweilige Methode bestimmt (Position, Geschwindigkeit, Durchfluss, usw.). Das gasbasierte Abscheidesystem sowie die Impulswellen-Methode des mechanischen Abscheidesystems besitzen vorteilhaft eine Unabhängigkeit von dem Aufhängsystem der Bauteile, d.h. von der Position der Bindedrähte der zu verzinkenden Bauteile, und stellen damit die vielversprechendste Lösung für die Umsetzung im Industriemaßstab dar. Diese Um-setzung und die damit verbundene geometrische Hochskalierung der Abscheidesysteme erfordern eine entsprechende Anpassung an die geometrischen und prozesstechnischen Verhältnisse, die in der Industrie beim Feuerverzinken vorliegen. Durch die Untersuchung der Abstreifreichweite wird die für Industriemaßstab erforderliche Geometrie, Geschwindigkeit und Durchfluss beider Abscheidesysteme bestimmt. Um ein Abscheidesystem unabhängig von dem Aufhängsystem zu entwickeln, muss die erforderliche Abstreifreichweite des verwendeten Verfahrens mindestens der Hälfte der Breite eines Industrie-Verzinkungskessels entsprechen, so dass sich das Abscheidesystem außerhalb des Industrie-Verzinkungskessels, und dann entlang dessen beider längeren Seiten bewegen kann. Wird im optimalen Fall eine Abstreifreichweite über die gesamte Breite des Industrie-Verzinkungskessels erzielt, müsste sich das Abscheidesystem nur an einer längeren Seite bewegen.
Dieses Forschungsvorhaben ist eine Fortsetzung des bereits erfolgreich abgeschlossenen Forschungsvorhabens „Automatisierung der Schlackenabscheidung am Zinkkessel in Feuerverzinkereien“.
Dabei ist es das Ziel, die im Technikumsmaßstab nachgewiesene technische Machbarkeit automatisierter Abscheidesysteme und -verfahren nun auf Industriemaßstab hochzuskalieren, und damit einen vollautomatisierten Prozess zur Abscheidung und Entfernung der Zinkschlacke an einem industriellen Feuerverzinkungskessel nachzuweisen.
Die zu vergebenden Forschungsdienstleistungen werden in 2 Fachlose unterteilt.
Das Forschungsvorhaben ist über 24 Projektmonate vorgesehen. Der geplante Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.07.2022 Der Zeitplan enthält fünf Meilensteine.
Das geschätzte Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt ca. 365.000 € netto.
Für die beiden Fachlose ist die Auftragssumme wie folgt angelegt.
Fachlos 1: geschätztes Volumen = 205.000 €
Fachlos 2: geschätztes Volumen = 160.000 €
Arbeitspakete 1 (AP1) bis Arbeitspaket 5 (AP5) ohne die Abstreifversuche mittels Robotersysteme am Industrie-Verzinkungsofen im Arbeitspaket 4. im Forschungsvorhaben
wird ausgeschrieben
Los 1: Der Auftragnehmer übernimmt federführend die Arbeitspakete 1 (AP1) bis Arbeitspaket 5 (AP5) ohne die Abstreifversuche mittels Robotersysteme am Industrie-Verzinkungsofen im Arbeitspaket 4. Die Inhalte sind dem Leistungsverzeichnis, Dokument 03 zu entnehmen.
Abstreifversuche mittels Robotersysteme am Industrie-Verzinkungsofen im Arbeitspaket 4 sowie Zuarbeit in den AP 1-5 auf Basis der wissenschaftlichen Kompetenz
wird ausgeschrieben.
Los 2: Der Auftragnehmer, führt federführend die Abstreifversuche mittels Robotersysteme am Industrie-Verzinkungsofen im Arbeitspaket 4 aus und arbeitete zusätzlich an den Arbeitspaketen AP1 bis AP3 und AP5 auf Grundlage seiner wissenschaftlichen Kompetenz mit, die er im Wesentlichen in Form von Fachbeiträgen in Projektbesprechungen einbringt. Voraussetzung für die Abstreifversuche in AP 4 ist der erfolgreiche Abschluss der AP 1-3. Die Inhalte sind dem Leistungsverzeichnis, Dokument 03 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitspakete 1 (AP1) bis Arbeitspaket 5 (AP5) ohne die Abstreifversuche mittels Robotersysteme am Industrie-Verzinkungsofen im Arbeitspaket 4. im Forschungsvorhaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52056
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abstreifversuche mittels Robotersysteme am Industrie-Verzinkungsofen im Arbeitspaket 4 sowie Zuarbeit in den AP 1-5 auf Basis der wissenschaftlichen Kompetenz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.