Bekanntmachung vergebener Auftrag - Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Fachplanung TGA, Anlagengruppen 4 u. 5 gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0370
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Fachplanung TGA, Anlagengruppen 4 u. 5 gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen (AnlGr.) 4 und 5 gem. §§ 53 ff. HOAI im Rahmen des Umbaus der ehemaligen Postschalterhalle für die Nutzung als zentrales Notruf- und Einsatzmanagement (zNuE) des Polizeipräsidiums Trier. Die technischen Anlagen der AnlGr. 4 und 5 werden komplett erneuert. Im Auftrag inbegriffen sind die Leistungen betreffend den Rückbau/die Demontage der bestehenden Anlagen.
Es sind die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 8 und 9 zu erbringen (aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Ergänzt werden die Grundleistungen insbesondere durch folgende Besondere Leistungen:
- Einarbeitung in die Vorplanung,
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11).
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54290 Trier
Für das Polizeipräsidium in Trier soll ein neues zentrales Notruf- und Einsatzmanagement (zNuE) in der Polizeiliegenschaft Kürenzerstraße 3 (ehemaliges Postareal) entstehen. Zu diesem Zweck soll die ehemalige Schalterhalle der Post (Bauteil 1) umgebaut werden.
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Das Bestandsgebäude Bauteil 1 soll bis auf den Rohbau/die Tragstruktur zurückgebaut werden. Hierfür wird ein Fachplaner eingeschaltet.
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Es soll ein hochtechnisiertes Gebäude entstehen, welches es in enger Abstimmung mit den technischen Gewerken umzusetzen gilt.
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Die Vorgaben des Landeskriminalamts (LKA) und die polizeispezifischen Vorgaben der qualitativen Bedarfsanforderung sind in allen Planungsschritten zugrunde zu legen. Die Vorgaben des LKAs werden dem AN in Form der sicherungstechnischen Stellungnahme bei Vertragsschluss zu Verfügung gestellt. Das geforderte Raumprogramm wurde im Rahmen der Vorplanung mit der Polizei bereits abgestimmt. In der "Grobkostenschätzung" der Baumaßnahme (August 2021) wurde die Vorplanung konkretisiert. Diese dient als Grundlage für die weitere Planung.
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Das umzubauende Gebäude ist zweigeschossig und besteht aus dem Untergeschoss (UG) und dem Erdgeschoss (EG) mit Flachdach.
Die Fachplanung Techn. Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 beinhalten unter anderem Netzersatzanlage, USV-Anlage, Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Anpassung MS-Anlage, Blitzschutz, Zutrittskontrolle, Einbruchmelde, Brandmeldeanlage/Sprachalarmanlage (BMA/SAA), Türsteuerung, Videoüberwachung, Managementsystem zur Erfassung von Meldungen, Bearbeitung und Dokumentation der Anlagen.
Die zurückgebauten Bauteile und Materialien müssen fachgerecht durch vom AG beauftragte Unternehmen entsorgt werden.
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Die bestehenden technischen Anlagen der AnlGr. 4 und 5 werden vollständig zurückgebaut und komplett erneuert.
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Ein noch zu erstellendes Brandschutzkonzept ist bei der Planung zu berücksichtigen.
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Die Baumaßnahme erfordert in hohem Maß die Abstimmung der technischen Gewerke untereinander zur Vermeidung von Kollisionspunkten (z.B. Umsetzung der DIN EN 50518 - Alarmempfangsstellen Elektrotechnik, Klimatisierung/Kühlung Versorgungstechnik etc.).
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Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema "Sicherheit" besonders hervorzuheben. Die spezifischen Vorgaben der Polizei und die sicherheitstechnischen Vorgaben des LKAs sind bei der Planung und Durchführung der Maßnahme zu beachten. Sollte es bezüglich dieser Anforderungen Probleme bzgl. der Ausführung geben, hat der AN erforderlichenfalls bei einer Lösungsfindung mitzuwirken.
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Der AN ist verpflichtet, ab der LPH 8 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme ein vom AG bereitgestelltes Baustellenbüro ausreichend zu besetzen.
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Die Brutto-Baukosten nach DIN 276 betragen für die AnlGr. 4 ca. 1 226 000 EUR und für die AnlGr. 5 ca. 632 000 EUR. Als Gesamtkosten sind ca. 5,6 Mio. Euro veranschlagt.
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BGF/BRI/Nutzflächen (aus Grobkostenschätzung):
BGF: ca. 950 m²
BRI: ca. 4 500 m³
NUF 1-7: ca. 680 m²
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Voraussichtliche Termine:
Bauunterlage: 09/22 - 06/23
Genehmigungsplanung: 07/23
Ausführungsplanung und LV Erstellung: 03/24 - 03/25
Vergabe Gewerke: 12/24 - 11/25
Bauausführung: 12/25 - 07/27
Inbetriebnahme: 07/27 - 10/27
Nutzungsbeginn: 11/27
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
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Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
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Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
21D0370 - Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 u. 5 gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY96S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
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Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
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