Bekanntmachung vergebener Auftrag - Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0369
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen Objektplanung Gebäude für den Umbau (inkl. nichttragender Abbruch) der ehemaligen Postschalterhalle in der Polizeiliegenschaft Trier zwecks Nutzung für das neue zentrale Notruf- u. Einsatzmanagement (zNuE) des Polizeipräsidiums Trier. Es sind die Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 34 HOAI zu erbringen (aufgrund von Eigenleistungen des LBB in Teilbereichen auch Wegfall von Grund- bzw. Teilleistungen). Die Grundleistungen werden durch besondere Leistungen ergänzt, insbes.
- Einarbeitung in Vorplanung
- Bestandsaufnahme
- Planung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung u. Dokumentation der Schadstoffsanierung
- Übertragung Planungs- u. Kostendaten in digitale Erhebungsformulare gem. RLBau
- Abstimmen der eizubauenden Materialien mit einem Baubiologen
- Überwachen u. Fortschreiben von differenzierten u. verknüpften Terminplänen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11).
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Für das Polizeipräsidium in Trier soll ein neues zentrales Notruf- und Einsatzmanagement (zNuE) in der Polizeiliegenschaft Kürenzerstraße 3 (ehemaliges Postareal) entstehen. Zu diesem Zweck soll die ehemalige Schalterhalle der Post (Bauteil 1) umgebaut werden.
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Das Bestandsgebäude Bauteil 1 soll bis auf den Rohbau/die Tragstruktur zurückgebaut werden.
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Es soll ein hochtechnisiertes Gebäude entstehen, welches es in enger Abstimmung mit den technischen Gewerken umzusetzen gilt.
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Die Vorgaben des Landeskriminalamts (LKA) und die polizeispezifischen Vorgaben der qualitativen Bedarfsanforderung sind in allen Planungsschritten zugrunde zu legen. Die Vorgaben des LKAs werden dem AN in Form der sicherungstechnischen Stellungnahme bei Vertragsschluss zu Verfügung gestellt. Das geforderte Raumprogramm wurde im Rahmen der Vorplanung mit der Polizei bereits abgestimmt. In der "Grobkostenschätzung" der Baumaßnahme (August 2021) wurde die Vorplanung konkretisiert. Diese dient als Grundlage für die weitere Planung.
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Das umzubauende Gebäude ist zweigeschossig und besteht aus dem Untergeschoss (UG) und dem Erdgeschoss (EG) mit Flachdach. Der Bestand ist überwiegend in einem guten Zustand. Die tragende Außenwandkonstruktion im EG besteht aus Stahlbetonstützen und -wänden. Im Inneren sind kaum tragende und aussteifende Elemente vorhanden. Die tragenden Außen- und Innenwände im UG bestehen aus Stahlbeton oder Mauerwerk. Die Decken über dem EG und dem UG bestehen ebenfalls aus Stahlbeton.
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Das UG wird von außen freigelegt und erhält ggf. eine neue Abdichtung und Außendämmung nach Erfordernis.
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Die zurückgebauten Bauteile und Materialien müssen fachgerecht durch vom AG beauftragte Unternehmen entsorgt werden. Mit der Schadstoffuntersuchung und der Erstellung eines Schadstoffkatasters wird ein externer Fachplaner vom AG beauftragt. Falls bei den Schadstoffuntersuchungen Schadstoffe gefunden werden sollten, müssen Planung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und Dokumentation der Schadstoffsanierung anhand der Vorgaben des zur Verfügung gestellten Schadstoffkatasters erfolgen.
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Ob die im UG vorhandenen Sanitäranlagen weiter genutzt werden können, muss in den weiteren Planungsschritten überprüft werden.
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Im UG sind noch Schutzbunkeranlagen vorhanden. Diese bleiben unverändert erhalten und werden keiner neuen Nutzung zugeführt.
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Auf der Stirnseite des Gebäudes wird über die komplette Gebäudebreite, unter dem bestehenden Vordach im Bereich der bestehenden Stützenkonstruktion, ein Technikraum hinzugefügt.
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Das bestehende Flachdach soll in Anlehnung an den zweiten, bereits abgeschlossenen Bauabschnitt eine zusätzliche Dämmung und neue Abdichtung erhalten. Ggf. wird eine extensive Begrünung (wie auf Gebäudeteil 3 und 4 der Liegenschaft) ausgeführt.
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Neue Innenwände sollen in Trockenbauweise und/oder in Stahl- Glaskonstruktion (nötige Sichtverbindungen) ausgeführt werden. Ein Doppelboden ist wegen der hohen Installationsdichte bzw. deren Nachinstallationsmöglichkeit notwendig.
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Vom Architekten ist insbesondere die Anbindung des Bauteils 1 im UG und EG an den Bauteil 2 zu berücksichtigen.
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Die Baumaßnahme erfordert in hohem Maß die Koordination der technischen Gewerke (z.B. Umsetzung der DIN EN 50518 - Alarmempfangsstellen Elektrotechnik, Klimatisierung/Kühlung Versorgungstechnik etc.).
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Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema "Sicherheit" besonders hervorzuheben. Die spezifischen Vorgaben der Polizei und die sicherheitstechnischen Vorgaben des LKAs sind bei der Planung und Durchführung der Maßnahme zu beachten. Sollte es bezüglich dieser Anforderungen Probleme bzgl. der Ausführung geben, hat der AN erforderlichenfalls bei einer Lösungsfindung mitzuwirken.
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Der AN ist verpflichtet, ab der LPH 8 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme ein vom AG bereitgestelltes Baustellenbüro ausreichend zu besetzen. Er hat durch mind. einen fachlich geeigneten Mitarbeiter während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein.
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BGF/BRI/Nutzflächen (aus Grobkostenschätzung):
BGF: ca. 950 m²
BRI: ca. 4 500 m³
NUF 1-7: ca. 680 m²
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Geschätzte Baukosten nach DIN 276 (Grobkostenschätzung), brutto:
KG 200: ca.35 000 Euro
KG 300: ca.1 650 000 Euro
KG 400: ca.2 910 000 Euro
KG 500: ca.815 000 Euro
KG 600: ca.190 000 Euro
= Gesamtkosten (KG 200-600): ca. 5,6 Mio. Euro
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Voraussichtliche Termine:
Bauunterlage: 09/22 - 06/23
Genehmigungsplanung: 07/23
Ausführungsplanung und LV Erstellung: 03/24 - 03/25
Vergabe Gewerke: 12/24 - 11/25
Bauausführung: 12/25 - 07/27
Inbetriebnahme: 07/27 - 10/27
Nutzungsbeginn: 11/27
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe (LS) 1 (LPH 2, 3 u. 4), LS 2 (LPH 5 und 6), LS 3 (LPH 7), LS 4 (LPH 8) und LS 5 (LPH 9).
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Mit Vertragsschluss soll zunächst nur die Leistungsstufe 1 beauftragt werden, jedoch ohne die Besondere Leistung Planung der Schadstoffsanierung, die vorbehaltlich des Ergebnisses der Schadstoffuntersuchung optional abgerufen werden soll.
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Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
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Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentrales Notruf- u. Einsatzmanagement für Polizeipräsidium Trier - Umbau ehem. Postschalterhalle, Objektplanung Gebäude
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY96J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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