Trägerschaft zum Betrieb einer Betriebs-Kindertagesstätte am Standort Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-033-EU-HPE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft zum Betrieb einer Betriebs-Kindertagesstätte am Standort Mainz
Gegenstand der Maßnahme ist die Trägerschaft zum Betrieb einer bei der Auftraggeberin einzurichtenden Betriebs-Kindertagesstätte, nachfolgend Betriebs-Kita genannt, mit 32 Betreuungsplätzen (als Ganztagesplätze) für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt. Voraussichtlich sind 8 U2 und 24 Ü2 -Plätze zu vergeben.
Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Träger, die die Voraussetzungen eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII erfüllen.
Die Trägerschaft hat eine Grundlaufzeit von 6 Jahren mit der Option diese Trägerschaft zweimal umd jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit der Trägerschaft beträgt somit 10 Jahre.
Mainz
Die Auftraggeberin sucht zum Betrieb einer Betriebs-Kindertagesstätte, nachfolgend Betriebs-Kita genannt, mit 32 Betreuungsplätzen (als Ganztagesplätze) für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt einen Träger. Voraussichtlich sind 8 U2 und 24 Ü2 -Plätze zu vergeben.
Die Betriebs-Kita wird im angemieteten Bestands-Verwaltungsgebäude am Hauptverwaltungsstandort Mainz, Isaac-Fulda-Allee 18, über zwei Stockwerke untergebracht. Die Einrichtung inkl. Außenanlage und einer Portionier- und Servierküche ist durch den Träger zu beschaffen. Die Einrichtung wird durch die Auftraggeberin erstattet.
Der Startzeitpunkt der Betriebs-Kita ist voraussichtlich der 01.04.2023, abhängig vom baulichen Fortschritt eines weiteren Verwaltungsgebäudes. Die Räumlichkeiten werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der verbindliche Start-Termin wird im Rahmen eines Auftaktgesprächs festgelegt.
Die Öffnungszeiten sind geplant von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Auftraggeberin hat zu keiner Zeit des Jahres Betriebsruhe, insofern sind die Kinder ganzjährig, bis auf die Schließzeiten, zu betreuen. Schließzeiten sind bis auf gesetzliche und landesspezifische (bezogen auf Rheinland-Pfalz) Feiertage, Weiterbildungs- und Brückentage sowie der 'Heilige Abend' und Sylvester nicht vorgesehen.
Die Auftraggeberin schließt mit dem Träger der Betriebs-Kita
a.) einen Betreibervertrag (Dokument 04a) und
b.) einen Nutzungsvertrag (Dokument 04b) ab.
Beide Verträge haben eine Laufzeit von 6 Jahren mit der Option diese Verträge zweimal umd jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Beide Verträge werden nur zusammen gelebt.
Aufgrund des parallelen Verlaufs des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Umbau von Räumlichkeiten für die Einrichtung der Betriebs-Kita und des Vergabeverfahrens stehen die beiden Verträge derzeit noch unter der aufschiebenden Bedingung, dass diese baurechtliche Genehmigung erteilt wird. Des Weiteren unter der Bedingung, dass die Betriebs-Kita mit Beantragung der Investitionskostenzuschüsse durch die Auftraggeberin in den aktuellen Kitabedarfsplan der Landeshauptstadt Mainz aufgenommen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerschaft zum Betrieb einer Betriebs-Kindertagesstätte am Standort Mainz
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
1.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
2.) Angaben zu den Fristen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 17, Abs.2 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
§ 17, Abs.6 VgV
(6) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(9) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 5 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern