Übernahme und Umschlag von Siedlungsabfällen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Umschlag von Siedlungsabfällen
Übernahme und Umschlag der vom Auftraggeber bzw. von beauftragten Unternehmen angelieferten Siedlungsabfälle an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlage im Umkreis von 10 km Luftlinie um die Trierer Straße 1 in 54634 Bitburg.
Trier
Übernahme und Umschlag der vom Auftraggeber bzw. von beauftragten Unternehmen angelieferten Siedlungsabfälle an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlage im Umkreis von 10 km Luftlinie um die Trierer Straße 1 in 54634 Bitburg.
Die Mengen belaufen sich auf ca. 13.000 Mg/a bis 16.000 Mg/a.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände • ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) • ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) • ausgefüllte Erklärung zu 5. EU-Sanktionspaket – RUS Sanktionen • Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweist, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• ausgefüllte Nachunternehmerverzeichnis und –erklärung • inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Umschlags der Siedlungsabfälle sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Übernahme und Zwischenlagerung der Abfälle (u.a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation) • Unwiderrufliche/-r Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Umschlaganlage. Die jeweils genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
• gültiges EfbV-Zertifikat der Umschlaganlage
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es dürfen keine Bieter anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 02.09.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.