Tischlerarbeiten / Wandbekleidungen in Bauteil A der IGS Wörth
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten / Wandbekleidungen in Bauteil A der IGS Wörth
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Tischlerarbeiten in Form von Wandbekleidungen in Bauteil A der IGS Wörth am Rhein im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B).
Integrierte Gesamtschule (IGS) Wörth Forststraße 1a 76744 Wörth am Rhein
Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um die Ausführung von Tischlerarbeiten in Form von Wandbekleidungen in Bauteil A im Zuge der Sanierung und Umbauarbeiten der Bestandsgebäude (Bauteil A und B) der IGS Wörth am Rhein. Es sind ungefähr 44 Wandbekleidungen aus HPL-Schichtstoffplatten als Vollkernplatten hinter den Waschbecken in den Klassen- und Fachräumen anzubringen. Die Einzelgrößen gestalten sich dabei unterschiedlich. Überdies sind teilweise Eckausbildungen notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischlerarbeiten / Wandbekleidungen in Bauteil A der IGS Wörth
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).