Rasterelektronenmikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-10/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Universität
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rasterelektronenmikroskop

Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-10/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38511100 Rasterelektronenmikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber plant die Neuanschaffung eines Rasterelektronenmikroskops mit EDX-Analytik auf Grundlage eines Forschungsprojektes. Die Anlage soll vornehmlich zur Analyse oxidkeramischer Verbindungen aus dem Bereich von Feuerfesten Werkstoffen, zur Analyse von Korrosionszonen Einschlüssen als zur Untersuchung von feinen Kohlenstoff-Modifikationen genutzt werden.Proben sind vornehmlich:

- Feuerfest-Keramiken, Korrosionszonen, organische Bindersysteme (Steinkohlenteerpeche, Harze), anorganische Werkstoffe

Die eingesetzten Feuerfest-Keramiken auf Basis von Al-, Ca- und Mg-Oxiden; Kohlenstoffverbindungen wie Graphite, Ruße, Steinkohlenteerpeche; Untersuchung von Grünlingen, d.h. nicht gesintertes Material sowie wie auch gesinterte Proben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 218 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universität Koblenz-Landau Universitätsstr. 1 56070 Koblenz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist ein Rasterelektronenmikroskop mit SE- und BSE Detektor, Niedervakuum-Modus mit Niedervakuum-SE-Detektor, Bedienpanel, Steuerung der Landungsenergie durch Gegenfeld, EDX Detektor (Auflösung >= 127 eV @ Mn-K alpha und >= 56 eV @ C-K alpha, jeweils bei Zählraten >= 100.000 cps) mit einer Sensorfläche von >= 60 mm² inkl. den passenden Software Funktionen für einen Echtzeit-Darstellung der chemischen Zusammensetzung der Probe, Echtzeit-Spektrum, Echtzeit-Mapping, einer Berichterstellungsfunktion und einer automatischen Driftkorrektur. Hinzu kommt die Steuerungssoftware des Mikroskops auf einem Windows-basierten Instrumentenrechner mit Monitor sowie EDX-Steuerungssoftware auf separatem Windows-basierten Rechner mit Monitor.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung und Service / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 087-235487
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2-ESS12-10/22
Bezeichnung des Auftrags:

Rasterelektronenmikroskop

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 218 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSYBDB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund

der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-

gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-

botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-

gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-

schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-

tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber

zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-

len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-

len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-

beschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-

ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-

machung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-

keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem

er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§

134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung

einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-

schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-

grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-

keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-

fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen

nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber

über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als sechs Monate nach Vertragsschluss

geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-

schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-

machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022

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