Stadt Koblenz_Beschaffung von Kommunalfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-70-2475-EO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Koblenz_Beschaffung von Kommunalfahrzeugen
Los 1: 1 Stück Radlader, Betriebsgewicht 3.400 kg inkl. Asphaltfräse; Los 2: 3 Stück Kleinkehrmaschinen mit Winterdienstaustattung;
Los 3: 1 Stück Abrollkipperfahrzeug zul. Gesamtgewicht 26.000 kg mit Ladekran und Abrollkippermulde
1 Stück Radlader Betriebsgewicht 3.400 kg inkl. Asphaltfräse
Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Straße 8 56070 Koblenz
1 Stück: Radlader Betriebsgewicht : ca. 3.400 kg inkl. mitzuliefernder Asphaltfräse, vorzugsweise lärm- und emissionsarm nach DE-UZ-53,
ausgestattet und geeignet zum zulassungsfreien Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr im Sinne der FZV / StVZO
Die genauen technischen Mindestbedingungen ergeben sich nur aus den Vergabeunterlagen. vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 10.11.2023 zu bewirken
(Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 01.11.2022 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechen
3 Stück: Emissionsarme Kleinkehrmaschine mit Knickgelenk und Allradantrieb zul. Gesamtgewicht max. 2.500 kg
Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Straße 8 56070 Koblenz
3 Stück: Emissionsarme Kleinkehrmaschine mit Knickgelenk und Allradantrieb zul. Gesamtgewicht
max. 2.500 kg mit Behältervolumen ab ca. 0,5 cbm nach DIN EN 15429 zur Reinigung von Gehwegen inkl. Frontkehrmaschine und Aufsattelstreuautomat
Die genauen technischen Mindestbedingungen ergeben sich nur aus den Vergabeunterlagen. vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 10.11.2023 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 01.11.2022 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
1 Stück: Dreiachs-LKW, Zul. Gesamtgewicht 26 Mg
Kommunaler Servicebetrieb Koblenz Hans-Böckler-Straße 8 56070 Koblenz
1 Stück: Dreiachs-LKW, Zul. Gesamtgewicht 26 Mg; inkl. Abrollkipperaufbau DIN 30722/-1 für Abrollkippermulden; Hub- und Kippkraft mind. 20 Mg und Ladekran gem. EN 12999 zur Entleerung von Depotcontainern. Als Zubehör ist eine auf die Fahrzeugkomponenten abgestimmte Abrollkippermulde DIN EN 30722/-1 mit 35 cbm - 36 cbm; Behälterlänge 6.500 mm mitzuliefern.
Die genauen technischen Mindestbedingungen ergeben sich nur aus den Vergabeunterlagen. vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 10.11.2023 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 01.11.2022 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung
- Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz-LTTG
- Eigenerklärung EU_Verordnung
- Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller An- und Aufbauten). Aus den technischen Beschreibungen müssen sich die im Leistungsverzeichnis geforderten Lieferumfänge, sowie sonstige bei Auslieferung enthaltenen Serien- oder Sonderausstattungen der Hersteller der Geräteträger bzw. Auf- und Anbauten vollständig nachvollziehen lassen.
- Zu Los 1 zusätzlich: Verleihungsurkunde Umweltzeichen DE-UZ-53 oder gleichwertigen Nachweis
- Zu Los 3 zusätzlich: Vermasste Skizzen (mit Darstellung der Gesamtlänge, -höhe -breite, sowie des Radstands) des aufgebauten Fahrzeugs
- Zu Los 3 zusätzlich: Darstellung des Wendekreisdurchmessers
- Zu Los 3 zusätzlich: die Achslast- und Nutzlastlastberechnung des komplett aufgebauten Fahrzeugs.
- Zu Los 3 zusätzlich: Standsicherheitsdiagramm des Ladekrans in der angebotenen Gesamtkonzeption des Fahrzeugs
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jeden Werktag 03 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gaeb-Datei:
Leider können wir Ihnen zu dieser Ausschreibung keine Gaeb-Datei zur Verfügung stellen.
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Angaben gemäß §8 SaubFahrzeugBeschG:
1.: 5
2.: 0
3.: 0
Es handelt sich um Sonderfahrzeuge entsprechend §4 Absatz 1 Nr. 4 und 8 SaubFahrzeugBeschG.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYMR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland