Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach DIN 14530 Teil 11:2019 als Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: L-II-2022-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bobenheim-Roxheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67240
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach DIN 14530 Teil 11:2019 als Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20)
Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach DIN 14530 Teil 11:2019 als Löschgruppenfahrzeug 20
Feuerwehr Bobenheim-Roxheim
Haardstraße 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Deutschland
Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs nach DIN 14530 Teil 11:2019 als Löschgruppenfahrzeug 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dazu ist vom Bieter das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen des VHB (Stand April 2017 Ausgabe 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ist erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/E5fkp4XxeAbxAAF
(Passwort: ZXsg9fsEE8)
und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dazu ist vom Bieter das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen des VHB (Stand April 2017 Ausgabe 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ist erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/E5fkp4XxeAbxAAF
(Passwort: ZXsg9fsEE8)
und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dazu ist vom Bieter das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen des VHB (Stand April 2017 Ausgabe 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ist erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/E5fkp4XxeAbxAAF
(Passwort: ZXsg9fsEE8)
und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-2234
Fax: +49 6131 / 16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Hierzu wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]