Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg und Westerwaldkreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rennerod
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mbs-anlage.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awb-lm.de
Bei der hier gegenständlichen Vergabe betrifft Los 1 und Los 2 die MBS-Anlage Westerwald GmbH & Co. KG und Los 3 den AbfallWirtschaftsBetrieb Landkreis Limburg-Weilburg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport.de/E96598281
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg und Westerwaldkreis
LOS 1: Sperrabfallbehandlung im Westerwaldkreis LOS 2: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg LOS 3: Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg
Sperrabfallbehandlung im Westerwaldkreis
Westerwaldkreis
Variante 1: Übernahme an einer vom AN eigens zu wählenden Übernahmestelle, Transport und Sortierung von Sperrmüll zu der vom AN zu wählenden Sortierungsanlage, sowie Verwertung der Sperrmüllfraktion in einer jährlichen Menge von ca. 6.500 Mg.
oder Variante 2: Übernahme an den vom AG bereitgestellten Umschlaganlagen, Transport und Sortierung von Sperrmüll zu der vom AN zu wählenden Sortierungsanlagen, sowie Verwertung der Sperrmüllfraktion in einer jährlichen Menge von ca. 6.500 Mg.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Übernahme, Transport und Sortierung von Sperrmüll zu der vom AN zu wählenden Sortierungsanlage aus dem Landkreis Limburg-Weilburg und Westerwaldkreis in einem Umfang von ca. 6.500 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Annahme und Umladung von Sperrmüll aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in einer Menge von ca. 6.500 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Berufshaftpflichtversicherung:
- Los 1: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der vertraglichen Deckungssumme.
- Los 2 und 3: Entfällt als Eignungsnachweis. Die Vorgaben aus Block B bleiben unberührt.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger],
Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung] Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen zur Übernahme und Verwertung (Los 1 und 2) oder zur Umladung (Los 3) der vertragsgegenständlichen Abfälle müssen in Bezug auf die innerhalb des Betriebes umgesetzte Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 2 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit der Sortierungsanlage
- Angaben zu Beschäftigten
- Erklärung nach LTTG
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle
oder eines gleichwertigen Nachweises.
- Los 1: Nachweis über die öffentlich-rechtliche Genehmigung der jeweils einzusetzenden Behandlungsanlage
- Los 3: Steht die Umladestation nicht im Eigentum des AN, hat er einen Nachweis über die gesamte Vertragslaufzeit garantiertes Nutzungsrecht zu erbringen und die Betriebsverhältnisse darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Ka-lendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.