Vergabe Planungsleistungen KiTa Großmaischeid Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großmaischeid
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossmaischeid.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planungsleistungen KiTa Großmaischeid
Die Ortsgemeinde Großmaischeid (Auftraggeberin) ist eine mittelgroße Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie ist mit rund 2.500 Einwohnern die größte Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Dierdorf. Sie liegt nahe dem Naturpark Rhein-Westerwald und hat eine direkte Anbindung an die A 3 zwischen den Ballungsräumen Köln und Frankfurt.
Die Auftraggeberin ist Trägerin der Kindertagesstätte St. Bonifatius in Großmaischeid. Sie beabsichtigt, einen Umbau mit Erweiterung am Bestandsgebäude dieser Kindertagesstätte zu errichten.
Das Bestandsgebäude umfasst eine Bruttogeschossfläche von 1.333,27 m². Durch den Erweiterungsbau sollen auf den verschiedenen Etagen Nutzflächen von 546,68 m² hinzugebaut werden. Die geschätzten Baukosten (KG 300-400) betragen rd. 1.900.000,- Euro.
Objektplanung
Großmaischeid Diedorfer Straße 2 56276 Großmaischeid
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 3-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Einarbeitung und Übernahme der Planung aus den Leistungsphasen 1-2
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
-Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
-SiGeKo Grundleistungen gemäß AHO-Heft Nr. 15, Ziffer 1.1 und Ziffer 1.2
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 3-4 beauftragt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegend beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.
Tragwerksplanung
Großmaischeid Dierdorfer Str. 2 56276 Großmaischeid
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.
Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-8
Großmaischeid Diedorfer Straße 2 56276 Großmaischeid
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone II
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen:
Los 1: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Lose 3: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
1.)Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein.
Nachweis durch Vorlage des Versicherungsscheins; hilfsweise genügt auch die verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei Bietergemeinschaft je Mitglied abzugeben!
2.) Angaben zum auftragsspezifischen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 200.000,- Euro (Los 1), 40.000,- Euro (Los 2), 100.000 ,- Euro (Los 3), jeweils bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen. Nachweis durch Eigenerklärung.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV
Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)
Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen: Mindestens eine Planung für die Leistungen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-8 HOAI 2021 (Lose 1 und 3) bzw. LPh. 1-6 (Los 2) HOAI 2021) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI, für einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen (bspw. Kindertagesstätte, Schule), mindestens zwei Geschosse, mit mindestens 500 m² Nutzungsfläche (NUF).
Nachweis durch Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR1PU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]