VGV KPL KiTa Plaidt, VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen, Vergabe Architektenleistungen Gebäude und Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plaidt
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56637
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.plaidt.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV KPL KiTa Plaidt, VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen, Vergabe Architektenleistungen Gebäude und Freianlagen
Die Ortsgemeinde Plaidt plant den Neubau einer Kindertagesstätte. Der angestrebte Neubau soll mit 4 Gruppen realisiert werden. Hiervon sollen drei Ü3 sowie eine U3-Gruppe realisiert werden.
Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Teil der Ortsgemeinde Plaidt im Landkreis Mayen-Koblenz. Die Ortsgemeinde Plaidt ist Sitz der gleichnamigen VG und hat derzeit ca. 5.800 Einwohner. Das Gelände der neu zu planenden Kindertagesstätte liegt südlich der Saffiger Straße und befindet sich in Nachbarschaft eines östlich angrenzenden Wohngebietes. Auf der anderen Straßenseite liegt ein ergänzendes gemeindeeigenes Grundstück, auf welchem die notwendigen Stellplätze für die KiTa extern untergebracht werden sollen. Das Raumprogramm umfasst ca. 720qm Nutzfläche.
Eine nachhaltige Bauweise unter weitgehendem Einsatz regionaler Baustoffe wird angestrebt.
Für die Maßnahme wird von anr. Baukosten für die KG 300 + 400 von ca. 2,11 Mio EUR brutto sowie für die KG 500 von ca. 0,15 Mio EUR brutto ausgegangen.
56637 Plaidt
Die Vergabe folgender Planungsleistungen ist im vorliegenden Verfahren erfolgt:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung Lph 1-9 gem. §34 ff. HOAI)
- Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektenleistung Lph 1-9 gem. §39 ff. HOAI)
Um den für dieses Projekt am besten geeigneten Planer bzw. Planungsteam zu finden, wurde in das Vergabeverfahren eine Erarbeitung von Lösungsvorschlägen integriert. Für die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wurden – bei Einreichung eines vollständigen und prüfbaren Angebotes inkl. Lösungsvorschlag in geforderter Form – Bearbeitungshonorare i.H.v. 7.000 EUR zzgl. MwSt. ausgeschüttet.
Es wurde ein Auswahlgremium gebildet, dem externe Fachleute als Berater angehörten.
Für die Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen erhielt jeder Bieter, der einen prüffähigen Lösungsansatz abgab, ein Bearbeitungshonorar i.H.v. 7.000 EUR zzgl. 19 % MwSt. Im Auftragsfall wird das Bearbeitungshonorar mit dem Vorentwurfshonorar verrechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV KPL KiTa Plaidt, VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen, Vergabe Architektenleistungen Gebäude und Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/