Planungsleistungen für die Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg
Architektenleistungen für das Bauvorhaben: „Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg", Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9
Denkmalstraße 8
54634 Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist Eigentümer des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Denkmalstraße in Bitburg.
Das St.-Willibrord-Gymnasium existiert seit 1932 und bezog das Gebäude in der Denkmalstraße im Jahr 1965.
1982 wurde der Walmdachaufbau errichtet. 1990 wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2005 und 2007 wurden Fachklassen erneuert und neue Klassenräume im Bereich des Innenhofes errichtet.
Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten (Mensa, Turnhalle, Bibliothek) wurden 2018 umgesetzt. Gegenwärtig besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Das Tragwerk des Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit tragenden und aussteifenden Wandelementen und Stahlbetondecken.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke mit ehemaligem Flachdachaufbau als Warmdach.
Im Jahr 1982 wurde eine Walmdachkonstruktion aufgebracht.
Der Auftraggeber plant aufgrund des aktuellen Zustandes die Sanierung des Bestandsgebäudes, um das Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Im Vorfeld wurde seitens des Auftraggebers die Erstellung eines Brandschutz- und Sanierungskonzeptes beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt waren. Weitere Details zur beabsichtigten Maßnahme und dem Leistungsumfang konnten den Vergabeunterlagen (insbesondere Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung Kostengruppen 300, 400, 500) entnommen werden. Die in den Vergabeunterlagen bezeichnete Maßnahme „M4 Bestandssanierung Fenster – Dacheindeckung und Außenanstrich“ war nicht Auftragsgegenstand dieser EU-Ausschreibung.
Ausgeschriebene Leistungen: Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Denkmalstraße 8
54634 Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist Eigentümer des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Denkmalstraße in Bitburg.
Das St.-Willibrord-Gymnasium existiert seit 1932 und bezog das Gebäude in der Denkmalstraße im Jahr 1965.
1982 wurde der Walmdachaufbau errichtet. 1990 wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2005 und 2007 wurden Fachklassen erneuert und neue Klassenräume im Bereich des
Innenhofes errichtet.
Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten (Mensa, Turnhalle, Bibliothek) wurden 2018
umgesetzt. Gegenwärtig besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Das Tragwerk des
Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit tragenden und aussteifenden Wandelementen und
Stahlbetondecken.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke mit ehemaligem Flachdachaufbau als Warmdach.
Im Jahr 1982 wurde eine Walmdachkonstruktion aufgebracht.
Der Auftraggeber plant aufgrund des aktuellen Zustandes die Sanierung des Bestandsgebäudes, um das
Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Im Vorfeld wurde seitens des Auftraggebers die Erstellung
eines Brandschutz- und Sanierungskonzeptes beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt waren.
Weitere Details zur beabsichtigten Maßnahme und dem Leistungsumfang konnten den Vergabeunterlagen
(insbesondere Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung Kostengruppen 300, 400, 500)
entnommen werden.
Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V.
m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung
Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Im Rahmen der Planung wurde eine Schadstoffuntersuchung bezüglich potenziell belasteter Baustoffe durchgeführt. Ergänzend hierzu wurde am 13. Januar 2021 ein Schadstoffkataster erstellt, Bericht-Nr. 200471G. Demgemäß wird es erforderlich, zusätzlich zu der ursprünglichen Planung ein Teil der Deckenplatten im Rahmen einer Schadstoffsanierung abzubrechen und auszutauschen, da diese mit KMF belastet sind. Diese Informationen lagen bei Aufstellung des Sanierungskonzeptes im April 2019 nicht vor.
Ebenfalls wurde durch das beauftragte Architekturbüro festgestellt, dass für die vorhandenen Fensterbänke die Neuherstellung einer Unterkonstruktion erforderlich wird; auch diese Erkenntnis ergab sich erst nach vertiefter Prüfung und war bei Aufstellung des Sanierungskonzeptes im April 2019 nicht bekannt.
Die Schadstoffsanierung und die Neuherstellung einer Unterkonstruktion für die Fensterbänke sind erst seit der Schadstoffuntersuchung ersichtlich und im Rahmen der Planung erforderlich geworden. Daher konnten diese nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sein. Des Weiteren müsste sich, im Falle eines Wechsels des Auftragnehmers, das neu zu beauftragende Architekturbüro in die bestehenden Ausführungspläne einarbeiten und der jetzige Auftragnehmer müsste die Einarbeitung dann erneut überprüfen. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten und technischen Schwierigkeiten führen, sondern auch das Risiko von Planungsfehlern erhöhen. Zudem würde eine weitere Gewährleistungsschnittstelle geschaffen. Somit sind die Voraussetzungen für die Vergabe an das bereits beauftragte Architekturbüro ohne erneute Ausschreibung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt.