Planungsleistungen für die Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg
Architektenleistungen für das Bauvorhaben: „Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist Eigentümer des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Denkmalstraße in Bitburg.
Das St.-Willibrord-Gymnasium existiert seit 1932 und bezog das Gebäude in der Denkmalstraße im Jahr 1965.
1982 wurde der Walmdachaufbau errichtet. 1990 wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2005 und 2007 wurden Fachklassen erneuert und neue Klassenräume im Bereich des Innenhofes errichtet.
Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten (Mensa, Turnhalle, Bibliothek) wurden 2018 umgesetzt. Gegenwärtig besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Das Tragwerk des Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit tragenden und aussteifenden Wandelementen und Stahlbetondecken.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke mit ehemaligem Flachdachaufbau als Warmdach.
Im Jahr 1982 wurde eine Walmdachkonstruktion aufgebracht.
Der Auftraggeber plant aufgrund des aktuellen Zustandes die Sanierung des Bestandsgebäudes, um das Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Im Vorfeld wurde seitens des Auftraggebers die Erstellung eines Brandschutz- und Sanierungskonzeptes beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt waren. Weitere Details zur beabsichtigten Maßnahme und dem Leistungsumfang konnten den Vergabeunterlagen (insbesondere Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung Kostengruppen 300, 400, 500) entnommen werden. Die in den Vergabeunterlagen bezeichnete Maßnahme „M4 Bestandssanierung Fenster – Dacheindeckung und Außenanstrich“ war nicht Auftragsgegenstand dieser EU-Ausschreibung.
Ausgeschriebene Leistungen: Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Denkmalstraße 8
54634 Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist Eigentümer des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Denkmalstraße in Bitburg.
Das St.-Willibrord-Gymnasium existiert seit 1932 und bezog das Gebäude in der Denkmalstraße im Jahr 1965.
1982 wurde der Walmdachaufbau errichtet. 1990 wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2005 und 2007 wurden Fachklassen erneuert und neue Klassenräume im Bereich des
Innenhofes errichtet.
Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten (Mensa, Turnhalle, Bibliothek) wurden 2018
umgesetzt. Gegenwärtig besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Das Tragwerk des
Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit tragenden und aussteifenden Wandelementen und
Stahlbetondecken.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke mit ehemaligem Flachdachaufbau als Warmdach.
Im Jahr 1982 wurde eine Walmdachkonstruktion aufgebracht.
Der Auftraggeber plant aufgrund des aktuellen Zustandes die Sanierung des Bestandsgebäudes, um das
Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Im Vorfeld wurde seitens des Auftraggebers die Erstellung
eines Brandschutz- und Sanierungskonzeptes beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt waren.
Weitere Details zur beabsichtigten Maßnahme und dem Leistungsumfang konnten den Vergabeunterlagen
(insbesondere Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung Kostengruppen 300, 400, 500)
entnommen werden.
Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V.
m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung
Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
In der Sitzung am 8. September 2020 sprach sich der Arbeitskreis Bauen zudem für eine Neugestaltung der Fenster und Fassade im Haupteingang und für die Neugestaltung des Vorhofes aus. Der Arbeitskreis hat entschieden, dass nebst der Neugestaltung des vorderen Schulhofes und der damit einhergehenden Öffnung des Blickfeldes zur "Denkmalstraße" hin auch der Haupteingangsbereich mit gesamter Fenster- und Fassadenfront neu gestaltet werden soll. So kann in einem Zuge der vordere Bereich des Schulkomplexes erneuert werden; gleichzeitig kann eine neue fachgerechte Abdichtung des Schulhofbereiches zur neuen Fassade hergestellt werden.
Diese Entscheidung hat folgende technischen und wirtschaftlichen Gründe:
Zum einen muss die in die Jahre gekommene Eingangsfassade renoviert und neu abgedichtet werden. Da sämtliche Klassen vom EG bis zum 2. OG auch im Innenbereich erneuert werden, ist nur ein gesamter Austausch der vorderen Eingangsfassade als wirtschaftliche Lösung darstellbar. Die gesamte Fassade wird auch in diesen Klassenraumbereichen rundum neu abgedichtet und aktuell vorhandene Schadstellen und Undichtigkeiten somit beseitigt.
Zum anderen müssen die Ausgänge bzw. Fluchtwege vom Bestandsgebäude ins Freie bzw. auf den vorderen Schulhof neugestaltet werden. Die bisherigen Ausgänge befinden sich beidseitig an der Eingangsfassade. Zukünftig wird ein zentraler Ausgang auf den vorderen Schulhof mittig in der Eingangsfassade angelegt. Daher muss das gesamte Front-Element bis zum 2. OG entnommen und erneuert werden. Eine Teilerneuerung scheidet aufgrund Unwirtschaftlichkeit aus. Ebenfalls wird eine neue Eingangsüberdachung installiert und an die neue Eingangsfassade angeschlossen. Ebenfalls werden die Pflasterhöhen entsprechend angepasst, sodass ein barrierefreier Zugang vom vorderen Schulhofbereich zum Foyer (Haupteingang) des Schulgebäudes durch die neuen zentralen Eingänge möglich ist. Hierzu gehört ebenfalls die Errichtung eines Fahrradunterstandes.
Somit wird durch die vorgenannte politische Entscheidung des Arbeitskreises das Bauprogramm geändert.
Es handelt sich um Leistungen die erforderlich geworden sind und in der Ausschreibung nicht vorgesehen waren. Im Falle eines Wechsels des Auftragnehmers für diese Teilleistung des Gesamtbauvorhabens müsse sich das neu zu beauftragende Architekturbüro in die bisherigen Ausführungspläne einarbeiten und der jetzige Auftragnehmer müsste die Einarbeitung dann erneut überprüfen um selbst hinsichtlich der übrigen beauftragten Leistungen hierauf aufbauen zu können. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten und technischen Schwierigkeiten führen, sondern auch das Risiko von Planungsfehlern erhöhen. Das Risiko durch weitere Schnittstellen bei Planung und Abstimmung würde sich außerdem ganz erheblich erhöhen. Somit sind die Voraussetzungen für die Vergabe an das bereits beauftragte Architekturbüro ohne erneute Ausschreibung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt.