Planungsleistungen für die Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg
Architektenleistungen für das Bauvorhaben: „Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9
Denkmalstraße 8
54634 Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist Eigentümer des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Denkmalstraße in Bitburg.
Das St.-Willibrord-Gymnasium existiert seit 1932 und bezog das Gebäude in der Denkmalstraße im Jahr 1965.
1982 wurde der Walmdachaufbau errichtet. 1990 wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2005 und 2007 wurden Fachklassen erneuert und neue Klassenräume im Bereich des Innenhofes errichtet.
Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten (Mensa, Turnhalle, Bibliothek) wurden 2018 umgesetzt. Gegenwärtig besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Das Tragwerk des Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit tragenden und aussteifenden Wandelementen und Stahlbetondecken.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke mit ehemaligem Flachdachaufbau als Warmdach.
Im Jahr 1982 wurde eine Walmdachkonstruktion aufgebracht.
Der Auftraggeber plant aufgrund des aktuellen Zustandes die Sanierung des Bestandsgebäudes, um das Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Im Vorfeld wurde seitens des Auftraggebers die Erstellung eines Brandschutz- und Sanierungskonzeptes beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt waren. Weitere Details zur beabsichtigten Maßnahme und dem Leistungsumfang konnten den Vergabeunterlagen (insbesondere Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung Kostengruppen 300, 400, 500) entnommen werden. Die in den Vergabeunterlagen bezeichnete Maßnahme „M4 Bestandssanierung Fenster – Dacheindeckung und Außenanstrich“ war nicht Auftragsgegenstand dieser EU-Ausschreibung.
Ausgeschriebene Leistungen: Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Denkmalstraße 8
54634 Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist Eigentümer des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Denkmalstraße in Bitburg.
Das St.-Willibrord-Gymnasium existiert seit 1932 und bezog das Gebäude in der Denkmalstraße im Jahr 1965.
1982 wurde der Walmdachaufbau errichtet. 1990 wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2005 und 2007 wurden Fachklassen erneuert und neue Klassenräume im Bereich des Innenhofes errichtet.
Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten (Mensa, Turnhalle, Bibliothek) wurden 2018 umgesetzt. Gegenwärtig besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Das Tragwerk des Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit tragenden und aussteifenden Wandelementen und Stahlbetondecken.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke mit ehemaligem Flachdachaufbau als Warmdach.
Im Jahr 1982 wurde eine Walmdachkonstruktion aufgebracht.
Der Auftraggeber plant aufgrund des aktuellen Zustandes die Sanierung des Bestandsgebäudes, um das Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Im Vorfeld wurde seitens des Auftraggebers die Erstellung eines Brandschutz- und Sanierungskonzeptes beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt waren. Weitere Details zur beabsichtigten Maßnahme und dem Leistungsumfang konnten den Vergabeunterlagen (insbesondere Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung Kostengruppen 300, 400, 500) entnommen werden.
Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Ausbesserung/Behebung optischer Mängel der vorgegangenen Sanierung. Dies ist erforderlich, da sich im UG zwei Klassenräume befinden, in denen die Schülerinnen und Schüler der Schule unterrichtet werden.
Aufarbeitung der Werksteine. Insbesondere die Treppenanlage, da diese in der anstehenden Bauzeit von mind. 5 Jahren stark durch Material An- und Abtransport sowie Schuttabtransport beansprucht werden wird. Daher muss bei Abschluss der Maßnahme der Boden abgeschliffen werden und der Werksteinbelag gepflegt und neu versiegelt werden.
Im Zuge des Planungsfortschritts und nach Beteiligung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz im Oktober 2021 musste zwischenzeitlich zudem festgestellt werden, dass in den Treppenhäusern kleinere Brandschutzmaßnahmen sowie insbesondere die Erneuerung der Geländer aus Gründen des Unfallschutzes notwendig werden. Unter anderem weisen die Löcher innerhalb des Geländers sogenannten „Fingerfangstellen“ auf, da die vorhandenen Lochblechdurchmesser größer 10 mm sind und die vorhandenen hochragenden Geländerstäbe (Rutschsicherungen) nicht groß genug sind, um Augenverletzungen zu vermeiden.
Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind und nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden, da das neu zu beauftragende Architekturbüro in die Ausführungspläne einarbeiten und der jetzige Auftragnehmer die Einarbeitung dann erneut überprüfen müsste. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten und technischen Schwierigkeiten führen, sondern auch das Risiko von Planungsfehlern erhöhen. Außerdem erhöht sich hierdurch das Gewährleistungsrisiko. Somit sind die Voraussetzungen für die Vergabe an das bereits beauftragte Architekturbüro ohne erneute Ausschreibung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt.