Eingriffsplanungs- und Navigationssoftware für HNO- und MKG Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-004-TA

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesundheitswesen (Krankenhaus)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Eingriffsplanungs- und Navigationssoftware für HNO- und MKG

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-004-TA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für eine Vielzahl von Eingriffen in der HNO- und der MKG-Klinik kommen bereits seit 9 Jahren ein Brainlab Planungsserver sowie ein Brainlab Navigationssystem zum Einsatz. Die Navigationssoftware benötigt ein Upgrade auf die neueste Version, um weiterhin auf dem aktuellsten Stand der Technik zu sein und das Behandlungsportfolio weiterhin abbilden zu können. Der Auftrag über die Erneuerung des Eingriffsplanungs- und Navigationssystems soll an Fa. Brainlab Sales GmbH vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33197000 Computerausrüstung für die Medizin
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ludwigshafen am Rhein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Fachbereiche HNO und MKG möchten weiterhin das vorhandene Navigations- und Planungssystem nutzen, um auch zukünftig ihr Behandlungsportfolio auf dem aktuellen Stand der Technik unverändert anbieten zu können. Das Navigationssystem muss dafür auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Ohne Navigation können zahlreiche komplexe Eingriffe in der Kopfklinik nicht mehr angeboten werden. Da die Navigationsplattform ab Juli 2022 „End of Service“ ist, müssen Server und Betriebssystem ohnehin ersetzt werden. Die neue Version der Navigationsplattform und Software erfordern zwangsläufig ebenfalls einen neuen Versionsstand der vorhandenen Planungssoftware, da die beiden Systembestandteile ansonsten technisch zu weit auseinanderfallen würden und nicht mehr miteinander kompatibel wären.

Planungs- und Navigationssoftware sind optimal aufeinander abgestimmt. Die vorhandene Planungssoftware ist nicht kombinierbar und somit nicht kompatibel mit Navigationssoftwares anderer Hersteller. Im Zuge der Erneuerung der Systeme ist geplant, die bereits bestehenden Planungsserver-Infrastruktur beizubehalten. Dieser zentrale Server ist verantwortlich für die Datenkommunikation mit KIS & PACS, sowie für den Zugriff auf die Planungssoftware. Für die nahtlose Übertragung und Synchronisierung der generierten Bilder und Daten läuft im Hintergrund der Brainlab Software ein eigens dafür entwickelter Proxy-Datenbankservice, der proprietär ist und speziell für die enge Vernetzung der Brainlab Systeme untereinander entwickelt wurde. Es gibt keinen anderen Hersteller, der sich mit seinem Navigationssystem an die Brainlab Planungsserver-Infrastruktur anschließen kann, hier herrscht also eine absolute Inkompatibilität. Die eingesetzten Brainlab-Komponenten sind somit als einheitliches Gesamtsystem zu beurteilen.

Zudem ist die Planungssoftware von Brainlab und insbesondere die darin enthaltene automatische und Atlas-basierte Segmentierung patentiert und befugt Brainlab zur alleinigen Nutzung und ist somit ein Alleinstellungsmerkmal. Der Segmentierungsalgorithmus erzeugt patientenspezifische 3D-Objekte für die Darstellung von anatomischen Strukturen. Die Visualisierung dieser kritischen Strukturen ermöglicht zum einen eine schnellere und bessere Planung und Visualisierung sowie eine schnellere Durchführung von chirurgischen Eingriffen. Diese Funktion wird von den beiden Kliniken benötigt, um das Behandlungsportfolio zukunftssicher aufstellen zu können und den Patienten die in Bezug auf das eigene OP-Team - aufgrund der langjährigen Erfahrung mit den Brainlab-Produkten - sicherste und komfortabelste Technik bieten zu können. Durch die Verwendung der speziellen Planungssoftware zusammen mit der Navigationssoftware ergeben sich positive Effekte, die sich ebenfalls auf die Sicherheit und Effektivität der Patientenversorgung auswirken: Durch eine schnelle und effiziente Oberflächen-Registrierung, durch den in kürzester Zeit eine Vielzahl von Punkten aufgenommen werden, ist eine sehr genaue Registrierung möglich. Die Folge: Zeitersparnis bei hoher Qualität im Registrierungsschritt. Hingegen führt eine ungenaue Registrierung zu einer ungenauen Navigation und hat damit auch eine Auswirkung auf die Patientensicherheit. Weiterhin ist eine dezidierte Funktion enthalten, um intraoperativ mit dem Pointer die tatsächliche Position von eingebrachten Implantaten zu verifizieren. Dies ermöglicht die intraoperative Kontrolle der Implantat-Position und einen Abgleich mit der präoperativen Planung, wodurch potentiell niedrigere Revisionsraten und verbesserte Behandlungsqualität zu erwarten sind.

Zusammen mit der Erneuerung des Systems soll Systempflege für acht Jahre abgeschlossen werden, um die Betriebsbereitschaft des Systems auf lange Sicht zu gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann. Zusätzlich darf es gem. § 14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative geben, und die Ausschließlichkeitssituation darf nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden. Die technische Alleinstellung eines Anbieters kann sich dabei insbesondere aus der Ausführung eines früheren Auftrags für den öffentlichen Auftraggeber ergeben, so z.B. im Falle einer Erweiterung und Modifikation von Bestandssystemen.

Die Festlegung auf das Brainlab System verstößt weder gegen den Grundsatz der Produktneutralität (§ 31 Absatz 6 VgV), noch ist diese das Ergebnis einer künstlichen Wettbewerbseinschränkung (§ 14 Absatz 6 VgV), wenn eine Durchbrechung dieser Grundsätze sachlich gerechtfertigt ist, d.h. wenn hierfür nachvollziehbare, objektiv und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Produktfestlegung somit willkürfrei getroffen wurde. Dies ist vorliegend der Fall:

Das bestehende System soll auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Dies kann zwangsläufig nur vom Hersteller selbst geleistet werden. Eine Umstellung auf ein völlig anderes System kommt für den Auftraggeber aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Die Planung von Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich ist sehr komplex. Das Brainlab-Bestandssystem, das seit 9 Jahren fachübergreifend im Einsatz ist, soll auf den neuesten Stand gebracht werden, um den für ein Krankenhaus der Maximalversorgung erforderlichen hochwertigen Behandlungsstandard dauerhaft sichern zu können. Dabei steht die Patientensicherheit an erster Stelle. Das Vorhaben begründet sich einerseits auf Grundlage des Eingriffsspektrums der HNO und der MKG-Klinik mit hohem onkologischem Anteil, andererseits auf der jahrelangen Erfahrung der Operationsteams mit dem bereits vorhandenen Navigations- und Planungssystem. In beiden Kliniken existiert bereits ein fast 10-jähriges Knowhow in der Handhabung diverser Iterationen dieses Produktes. Die Behandlungsteams können daher bei der Erneuerung des Systems auf seine langjährige Erfahrung mit diesem zurückzugreifen, was die Einarbeitung in die neue Version der Software stark vereinfacht. Bereits aufgrund der Komplexität der betroffenen Eingriffe im Kopfbereich ist die Handhabung einer jeglichen Planungssoftware sehr komplex und vielschichtig. Es ist daher nicht zu erwarten, dass andere Produkte, sofern sie denn den Bedarf des Auftraggebers gleichwertig decken könnten, einfacher zu handhaben wären. Der Umstieg auf einen anderen Anbieter würde damit unabhängig vom Produkt wegen der Komplexität umfangreiche Schulungsmaßnahmen erfordern und eine erhebliche Einarbeitungszeit für die Anwender*innen nach sich ziehen, bis das gesamte Operationsteams eine vergleichbare Eingriffssicherheit und -qualität im Vergleich zur jetzigen Situation aufweisen kann.

Die vorhandene Planungssoftware ist zudem nicht kombinierbar und somit nicht kompatibel mit Navigationssoftwares anderer Hersteller. Im Zuge der Erneuerung der Systeme ist geplant, die bereits bestehenden Planungsserver-Infrastruktur beizubehalten. Es gibt keinen anderen Hersteller, der sich mit seinem Navigationssystem an die Brainlab Planungsserver-Infrastruktur anschließen kann, hier herrscht also eine absolute Inkompatibilität.

Nach Kenntnis des Auftraggebers gibt es derzeit keinen Wettbewerber, der ein vergleichbares System anbieten kann, das für beide Fachbereiche und deren Eingriffsspektrum gleichermaßen geeignet wäre. Aufgrund der technischen Besonderheiten ist somit kein Wettbewerb gegeben; das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ist somit zulässig.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-004-TA
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Eingriffsplanungs- und Navigationssoftware

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2022

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