Ausschreibung Annahmestellennetz Referenznummer der Bekanntmachung: LRP2022/IT-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Annahmestellennetz
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH schreibt Netzwerk-Dienstleistungen für ihre Annahmestellen (AST) aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Implementierung und der Betrieb eines Daten-Netzwerkes zwischen ca. 950 AST in Rheinland-Pfalz und Luxembourg und zwei Rechenzentren in der Zentrale des AG in Koblenz. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von bis zu 3 mal 1 Jahr.
Koblenz, DE
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH schreibt Netzwerk-Dienstleistungen für ihre Annahmestellen (AST) aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Implementierung und der Betrieb eines Daten-Netzwerkes zwischen ca. 950 AST in Rheinland-Pfalz und Luxembourg und zwei Rechenzentren in der Zentrale des AG in Koblenz.
Der Auftragnehmer (AN) stellt dazu einen Router pro AST zur Miete bereit und managt diesen. Die Realisierung des Anschlusses sowie die Erstinstallation und Inbetriebnahme der Router in den AST erfolgen durch den AN. Der physische Austausch defekter Router hingegen wird durch den AG durchgeführt. Dazu stellt der AN dem AG Ersatzgeräte zur Verfügung (Anzahl 10% der genannten Annahmestellen).
Der AG fordert im Backbone und grundsätzlich auch bei den Zugängen zum Backbone ein geschlossenes Netz. In Ausnahmefällen wird auch ein VPN-Zugang zum Backbone akzeptiert. Die Daten-Kommunikation erfolgt im Bereich des öffentlichen Leitungs-Netzes verschlüsselt. Die entsprechenden Verschlüsselungs-Tunnel werden in der AST im Router terminiert und im RZ auf mindestens jeweils einem Gateway in jedem RZ des AG. Diese Gateways werden auch vom AN betrieben. Der zu verschlüsselnde Datenverkehr erfolgt vollständig in Verantwortung des AG. IP-Adressen werden, soweit nötig, zwischen AG und AN abgestimmt.
Der AG fordert in den AST ein Kabel-gebundenes Netz mit Backup über Mobilfunk.
Die Umschaltung zwischen den beiden Netzen erfolgt automatisiert über die eingesetzten Router in Verantwortung des AN.
Primärweg ist ein kabelgebundener Zugang. Der Sekundärweg wird mit Hilfe einer Funkanbindung realisiert. Hierbei müssen die derzeitigen Übertragungsstandards (4G oder höher) unterstützt werden. Die hierfür eingesetzten SIM Mobilfunkkarten müssen roamingfähig sein.
Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von bis zu 3 mal 1 Jahr.
bis zu 3 mal 1 Jahr
Die 3 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl erhalten von der Vergabestelle eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, nicht berücksichtigte Bewerber werden über ihre Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren informiert.
optionale Vertragsverlängerung bis zu 3 mal 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung
- Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Erklärung zum Einsatz wesentlicher Unterauftragnehmer und Unternehmen zur Eignungsleihe
- Ressourcenerklärung des Eignungsverleihers/Unterauftragnehmers
- Vertretungsvollmacht der Bewerbergemeinschaft (nur bei Bewerbergemeinschaft)
Für den Nachweis der Erklärungen stellt die ausschreibende Stelle Vordrucke zur Verfügung, die die Anforderungen spezifizieren.
Bitte benutzen Sie diese Formulare.
Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Inhalten:
- Unternehmensdarstellung
- Angabe der Umsätze in Europa (EU) gesamt für die Jahre 2019 bis 2021. Es ist vom Bewerber zu bestätigen, dass das Unternehmen in jedem der letzten drei Geschäftsjahre in Europa (EU) gesamt einen Umsatz von mehr als 7 Mio. EUR / Geschäftsjahr erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung).
- Angabe der Umsätze in Europa (EU) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die Jahre 2019 bis 2021. Ferner ist vom Bewerber zu bestätigen, dass das Unternehmen in jedem der letzten drei Geschäftsjahre in Europa (EU) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags einen Umsatz von mehr als 3 Mio. EUR / Geschäftsjahr erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung).
- Angabe des Eigenkapitals für die Jahre 2019 bis 2021. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bewerber bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Angabe der Eigenkapitalquote für die Jahre 2019 bis 2021. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bewerber bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Nachweis oder Erklärung, dass der Bewerber innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen wird:
- mindestens 5,0 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
- mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden
Beschäftigtenzahl:
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens für die Jahre 2019 bis 2021. Ferner ist vom Bewerber zu bestätigen, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 100 Beschäftigte tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Referenzen:
Die Vergabestelle bewertet die in separater Anlage benannten Referenzen des Bewerbers gemäß dem dort angegebenen Punkteschema. Die Vergabestelle erwartet mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Bewerber, die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in der separaten Anlage angegebenen Bewertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung).
Geforderte Zertifizierungen zur Qualitätssicherung: Der Bewerber muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und dieses gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde. Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an die ausschreibende Stelle zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.