EU-weite Ausschreibung zum Digitalprojekt zur Tourismuslenkung „Vielfalt erleben im RLK – Digitale In-Wert-Setzung der touristischen Infrastruktur“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-rheinlahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung zum Digitalprojekt zur Tourismuslenkung „Vielfalt erleben im RLK – Digitale In-Wert-Setzung der touristischen Infrastruktur“
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.
Zur verbesserten Besucherlenkung und -information plant der Rhein-Lahn-Kreis die Schaffung einer digitalen Plattform, auf der insgesamt mindestens 700 Points of Interests (POIs) im Rhein-Lahn-Kreis digital in Wort, Bild, Video und Animation erlebbar werden. An den 700 touristisch attraktiven POIs im Kreisgebiet soll eine Alu-Verbundplatte mit Wiedererkennungswert (Marke des Aufraggebers Rhein-Lahn-Limes + Förderhinweis Land) und QR-Code (ca. 650 Alu-Verbundplatten Format A5, Dicke 3 mm mit Speziallack und ca. 50 Schilder für eine Bodenbefestigung) angebracht werden.
In diesem Zusammenhang ist nach entsprechender Projektplanung und Abstimmung das Text-, Bild- und Bewegtbildmaterial in einer gleichbleibenden hohen Qualität zu erstellen und auf einer dem deutschen Datenschutz konformen Server-Plattform für mind. 10 Jahre bereitzustellen und funktionsfähig zu halten. Die POIs sind auf einer digitalen Karte abzubilden und eine touristische Steuerung zu den Themenclustern soll aktiv erfolgen. Eine touristische Steuerung bedeutet dabei, dass der Nutzer auf weitere thematisch passende POIs im Rhein-Lahn-Kreis hingewiesen und animiert wird, diese aufzusuchen. Eine offene Schnittstelle für die Anbindung an bestehende Apps oder die touristische Anwendung Deskline sind vorzusehen. Eine Auswertung über die Frequenz der Nutzung der einzelnen digitalen POIs soll erfolgen. Das Projekt wird mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
Der Betrieb und die Pflege der Plattform ist ab dem 01.01.2023 für zehn Jahre sicherzustellen. Eine Verlängerung der Laufzeit kann zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart werden und ist seitens des Auftraggebers vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters (Mindestumsatz 1,0 Mio. EUR pro Jahr).
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (Mindestumsatz 1,0 Mio. EUR pro Jahr).
– Referenz (als Eigenerklärung) über die Umsetzung mindestens eines vergleichbaren digitalen Projekts;
– Eigenerklärung zur Verfügbarkeit von Fachpersonal.
– Referenz (als Eigenerklärung) über die Umsetzung mindestens eines vergleichbaren digitalen Projekts (QR-Code-Hinweise mit Verknüpfung zu Bild und Tonmaterial z.B. im Bereich Tourismus oder Kunst und Kultur). Mindestanforderung: 100 QR-Codes mit jeweils unterschiedlichen hinterlegten Informationen.
– Eigenerklärung zur Verfügbarkeit von mind. 4 Mitarbeitern mit entsprechendem Fach Know-how in Technik, Video-Film, Kommunikation, Sprache sowie historischem Know-how.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.