Revitalisierung PFAFF-Areal Kaiserslautern, Ordnungsmaßnahme O3a.1 – Rückbau und Schadstoffsanierung von Gebäuden im Bauabschnitt 3a Freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung, Bauleistungen Vergabe-Nr.: 0026-0-6-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pfaff-quartier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung PFAFF-Areal Kaiserslautern, Ordnungsmaßnahme O3a.1 – Rückbau und Schadstoffsanierung von Gebäuden im Bauabschnitt 3a Freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung, Bauleistungen Vergabe-Nr.: 0026-0-6-2022
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und war durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut. Im Zuge der Bearbeitung des Standortes wurden bereits zahlreiche Gebäude rückgebaut bzw. saniert sowie Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblicher Nutzung und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerkstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden.
Die Entwicklung des Projektgebietes sieht u. a. den Rückbau und die Schadstoffsanierung von Gebäuden vor. Vergabegegenständlich sind Leistungen zum Rückbau und Schadstoffsanierung von Gebäuden in Bauabschnitt 3a. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z.B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme wird aus Kostengründen und aufgrund von Förderbedingungen nicht in einem Schritt realisiert, sondern in mehreren Bauabschnitten.
Ausgeschrieben werden freiberuflich Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Gebäuderückbau und -schadstoffsanierung.
Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Ordnungsmaßnahme O3a.1 – Rückbau und Schadstoffsanierung von Gebäuden im Bauabschnitt 3a. Freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung, Bauleistungen.
Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Rückbaus und der Schadstoffsanierung der Gebäude im Bauabschnitt 3a auf dem PFAFF-Areal. Die Leistungen zum Rückbau und der Schadstoffsanierung der Gebäude dienen der Baureifmachung im Vorfeld nachgeschalteter Bodensanierungsarbeiten.
Für die zu vergebenden freiberuflichen Leistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung von Gebäuden existiert kein Leistungsbild in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021); daher sollen Leistungen i.A. an die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 des § 34 der HOAI vergeben werden. Im Rahmen des Rückbaus und der Schadstoffsanierung von Gebäuden sind überdies Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, mit Feldarbeiten und Probenahmen für ergänzende Gebäudeschadstoffuntersuchungen (chemische Analysen erfolgen über bestehenden Rahmenvertrag), mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren, mit der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104), der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV sowie eine ökologische Fachbauüberwachung zu erbringen.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in schriftlicher Form. In einem ersten Schritt werden die Leistungen bis inklusive Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen erfolgt ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt und steht unter dem Vorbehalt, dass das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Kaiserslautern die Arbeiten als erforderlich erachten und/oder die notwendigen Finanzmittel bereitstehen sowie seitens der zuständigen Behörde ein Sanierungserfordernis gesehen wird. Es besteht somit kein Anspruch auf die Beauftragung der gesamten vergabegegenständlichen Leistungsphasen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Weiterhin sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis nach TRGS 519
- Nachweis der Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Abfall-Nachweisverfahren
- Nachweis nach DGUV 101-004
- Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV).
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2.500.000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) für Gebäudeschadstoffuntersuchungen mit Erstellung eines Schadstoffkatasters (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Überwachung von Gebäude-Abbruch-/ Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbautes Raum).
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) für Gebäudeschadstoffuntersuchungen mit Erstellung eines Schadstoffkatasters (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäude-Schadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Überwachung von Gebäude-Abbruch-/ Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäude-Schadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbautes Raum).
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2022 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
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