Planungsleistungen für raumlufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2022-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für raumlufttechnische Anlagen
Planungsleistungen für Technische Ausrüstung
Nationalparklandkreis Birkenfeld 55765 Birkenfeld, Kreiseigene Schulen 55743 Idar-Oberstein
Planungsleistungen für raumlufttechnische Anlagen, Anlagengruppen 430, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor,
erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder
im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren
Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen
besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe techno-plan-consult GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYY63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.