Städtische Kindertagesstätten der Stadt Mainz - Rahmenvertrag für die Durchführung von Umzüge städtischer Kindertagesstätten für die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtische Kindertagesstätten der Stadt Mainz - Rahmenvertrag für die Durchführung von Umzüge städtischer Kindertagesstätten für die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2024
Umzüge von Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Mainz
Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz beabsichtigt, nach Maßgabe dieser Vergabeunterlagen die Durchführung von Umzugsarbeiten städtischer Kindertagesstätten zwischen dem 01.07.2022 und dem 30.06.2024 zu vergeben.
Derzeit befinden sich mehrere städtische Kindertageseinrichtungen übergangsweise in provisorischen Gebäude bzw. Containeranlagen. Während der Vertragslaufzeit werden die Umzüge solcher Einrichtungen in die neu errichteten / hergerichteten Dienstgebäude fällig. Zudem können weitere Umzugsleistungen auf Grund unvorhergesehener Umstände (z.B. Wasserschäden usw.) notwendig werden. Die Leistungen umfassend den Umzug städtischer Dienststellen mit allen Möbeln, Geräten und Arbeitsplätzen, sowie inhouse Umzugsleistungen in den jeweiligen städtischen Kindertageseinrichtungen.
Option für das Jahr 01.07.2024 bis 30.06.2025 Option für das Jahr 01.07.2025 bis 30.06.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen. Das Angebot muss elektronisch in Textform, über die Vergabe-Plattform Subreport ELViS, übermittelt werden. Hier bedarf es ausschließlich der vollständigen Namenswiedergabe der/des Zeichnungsberechtigten in Druckbuchstaben (§126 b BGB).
Angebote in Papierform, sowie Übermittlung via Email ist nicht zugelassen.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschl. der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs-/Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes. Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de