Planungsleistung zur Neuauflage eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Katzenelnbogen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-aar-einrich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung zur Neuauflage eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP). Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich besteht seit dem 01.07.2019 und wurde durch die Kommunalreform aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen gebildet. Die neue Verbandsgemeinde umfasst 30 Ortsgemeinden und die Stadt Katzenelnbogen auf einer Gesamtfläche von ca. 160 km². Hier leben rund 19.192 Menschen.
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Nach § 16 Absatz 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen vom 07. Februar 2018, hat die neue Verbandsgemeinde einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen/Fortschreibungen der bestehenden Flächennutzungspläne und Landschaftspläne soll eine Neuauflage erstellt werden.
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Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei getrennten Verfahren Los 1 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Los 2 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes
Gebiet der Verbandsgemeinde Aar-Einrich PLZ 56368
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP). Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich besteht seit dem 01.07.2019 und wurde durch die Kommunalreform aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen gebildet. Die neue Verbandsgemeinde umfasst 30 Ortsgemeinden und die Stadt Katzenelnbogen auf einer Gesamtfläche von ca. 160 km². Hier leben rund 19.192 Menschen.
Durch die Kommunalreform wird die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes notwendig. Ebenso soll der Landschaftsplan neu aufgestellt werden. Die bestehenden Landschaftspläne können als Grundlage herangezogen werden.
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Als Los 1 möchte der Auftraggeber die Flächennutzungsplanung vergeben, in die die Landschaftsplanung zu integrieren ist.
Der Landschaftsplan ist nach § 5 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne zu erstellen und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in den FNP aufzunehmen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vergabe zu Planungsleistungen zu Los 2 für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes gem. § 23 HOAI (Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan) in Verbindung mit Anlage 4 HOAI, und zwar die Leistungsphasen 1-4 sowie erforderlichen Besonderen Leistungen als Vollauftrag.
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Hinweis:
In einem gesonderten Verfahren möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung (Los 01) vergeben, die in den LP zu integrieren ist. Die Auftragsunterlagen zu Los 01 stehen unter https://www.subreport.de/E76867988 für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung zur Neuaufstellung eines Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/