Neubau Pfaffendorfer Brücke_Prüfingenieure Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66-2455-EV
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 137-392017)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Pfaffendorfer Brücke_Prüfingenieure
Die Stadt Koblenz hat den Ersatzneubau der Pfaffendorfer Brücke über den Rhein ausgeschrieben. Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der Pfaffendorfer Brücke als Stahlverbundkonstruktion über den Rhein in Koblenz, sowie die Anpassung der westlich und östlich angrenzenden Ingenieurbauwerke und Straßenabschnitte der B 49 (Straßenzug Pfaffendorfer Brücke) einschließlich der erforderlichen Rampenbereiche für die Verknüpfung mit der Mainzer Straße/Neustadt (westlich des Rheins) und der Emser Straße (östlich des Rheins) und hat eine Länge von 585 m. Die Ausführungsplanung und das Aufstellen der Standsicherheitsnachweise sind von dem zu beauftragenden Bauunternehmer zu erbringen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Prüfung dieser Standsicherheitsnachweise sowie der Ausführungszeichnungen auf vertragkonformität und Einhaltung der geltenden technischen Anforderungen. Die Prüfunterlagen sind in deutscher Sprache auszufertigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eignungsanforderungen an die Berufserfahrung des Bewerbers:
zum Nachweis seiner besonderen Erfahrung muss der Bewerber mindestens folgende Referenzprojekte
angeben, bei denen der Prüfauftrag vor dem 1.1.2022 abgeschlossen und nach 2012 begonnen wurde:
1. eine Referenz hinsichtlich einer statisch-konstruktiven Prüfung der Ausführungsplanung eines vergleichbaren
Brückenbauwerks.
vergleichbar ist ein Brückenbauwerk ,das dem übergeordneten Netz gewidmet ist, das in Stahlverbundbauweise
errichtet wurde, dessen Hauptspannweite L > 150 m beträgt, bei dem die Lph. 4 + 5 der HOAI geprüft wurden
und das als Neubau- / Ersatzneubaumaßnahme errichtet wurde.
2. eine Referenz hinsichtlich der statisch-konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung eines vergleichbaren
Massivbauwerks.
Vergleichbar ist ein Massivbauwerk des übergeordneten Netzes, das aus Spannbeton errichtet wurde,
eine Gesamtlänge L > 80 m hat, bei dem die Lph. 4 + 5 der HOAI geprüft wurden und dass eine Neubau- /
Ersatzneubaumaßnahme ist.
3. eine Referenz hinsichtlich der statisch-konstruktive Prüfung der Abbruchplanung von vergleichbaren
Brückenbauwerken. Vergleichbar sind Bauwerke die dem übergeordneten Netz zugeordnet waren und die
abgebrochen wurden, die in Stahl-oder Stahlverbundbauweise errichtet waren und deren Hauptspannweite L >
150 m war. Der nachzuweisende Prüfauftrag betraf die statisch konstruktive Prüfung der Abbruchplanung.
zum Nachweis seiner besonderen Erfahrung muss der Bewerber mindestens folgende Referenzprojekte angeben, bei denen wesentliche Leistungen der Prüfung oder Aufstellung der Lph. 4 + 5 vor dem 1.1.2022 abgeschlossen und nach 2012 begonnen wurden:
1. eine Referenz hinsichtlich einer statisch-konstruktiven Prüfung der Ausführungsplanung bzw. aufstellen der Ausführungsplanung Lph. 4 + 5 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke eines vergleichbaren Brückenbauwerks.
vergleichbar ist ein Brückenbauwerk, das dem übergeordneten Netz gewidmet ist, das in Stahlverbundbauweise errichtet wurde, dessen Hauptspannweite L > 150 m beträgt, bei dem die Lph. 4 + 5 der HOAI geprüft bzw. erbracht wurden und das als Neubau- / Ersatzneubaumaßnahme errichtet wurde.
2. eine Referenz hinsichtlich der statisch-konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung bzw. aufstellen der Ausführungsplanung Lph. 4 + 5 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke eines vergleichbaren Massivbauwerks.
Vergleichbar ist ein Massivbauwerk des übergeordneten Netzes, das aus Spannbeton errichtet wurde, eine Gesamtlänge L > 80 m hat, bei dem die Lph. 4 + 5 der HOAI geprüft bzw. erbracht wurden und dass eine Neubau- / Ersatzneubaumaßnahme ist.
3. eine Referenz hinsichtlich der statisch-konstruktive Prüfung bzw. Aufstellen der Abbruchplanung von vergleichbaren Brückenbauwerken. Vergleichbar sind Bauwerke die dem übergeordneten Netz zugeordnet waren und die abgebrochen wurden, die in Stahl-oder Stahlverbundbauweise errichtet waren und deren Hauptspannweite L > 70 m war. Der nachzuweisende Prüfauftrag betraf die statisch konstruktive Prüfung bzw. Aufstellung der Abbruchplanung.