Personenbeförderungsleistungen im SPNV auf der sog. Rhein-Haardtbahn zwischen Ludwigshafen- Oggersheim und Bad Dürkheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 189-492975
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zspnv-sued.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen im SPNV auf der sog. Rhein-Haardtbahn zwischen Ludwigshafen- Oggersheim und Bad Dürkheim
Streckenabschnitt Ludwigshafen - Bad Dürkheim
Streckenabschnitt zwischen Ludwigshafen-Oggersheim und Bad Dürkheim
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat im Angebot im Rahmen der Kalkulation folgende Preisfaktoren separat zu kalkulieren: Fahrzeugkosten - Personalkosten - Energiekosten - Marketingkosten - Vertriebskosten - Sonstige Kosten
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Das EVU hat die ihm zustehenden gesetzlichen Ausgleichsleistungen z.B. nach § 228 SGB IX frist- und formgerecht zu beantragen.
Durch den o.g. Auftragnehmer sind u.a. die folgenden Qualitätsstandards sicherzustellen:Das EVU verpflichtet sich, beim Erbringen der vergabegegenständlichen Verkehrsdienstleistungen alle relevanten Tarife inklusive der entsprechenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden und zu vertreiben.
Dem EVU obliegt eine Meldepflicht. Es hat monatlich Pünktlichkeitsdaten (Ankunftsdaten) für bestimmte Messstellen in einer mit den AT abzustimmenden Form tages- und zugscharf und unter Angabe der Verspätung in Minuten im Rahmen des Liefernachweises an die AT zu übermitteln. Auf Anforderung der AT sind Pünktlichkeitsdaten für einzelne Tage oder Züge auch kurzfristig (innerhalb von maximal drei Werktagen) zu liefern. Züge mit einer Verspätung bis 2:59 Minuten gelten (bezogen auf die Ankunftszeit am Messpunkt) als pünktlich.
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Durchführung des Betriebes hat das EVU neben der Einrichtung einer Betriebsleitstelle insbesondere ein Notfall- und Störungsmanagement vorzuhalten, Das EVU hat die AT unverzüglich schriftlich per E-Mail über Zugausfälle zu informieren. Bei nicht vorhersehbaren Abweichungen vom Regelbetrieb (Betriebsstörungen), wie u.a. bei (Teil-)Ausfall von Fahrten ist durch das EVU ein Notverkehr einzurichten. Der Notverkehr kann mit Bussen oder Taxen erfolgen.
Die Fahrzeuge und insbesondere alle kundenbezogenen Bestandteile des Fahrzeugs haben sich stets in einem sauberen, gepflegten Zustand zu befinden. Es ist ein Reinigungsplan aufzustellen, welcher die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Reinigungsintervalle gewährleistet. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird durch die AT stichprobenartig kontrolliert.
Das EVU gewährleistet ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement. Die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden durch das EVU hat sachgerecht, kundenfreundlich und unter Wahrung der Interessen der AT zu erfolgen. Das EVU hat telefonisch, postalisch und per E-Mail für Beschwerden und Anfragen erreichbar zu sein. Sämtliche eingehenden Beschwerden müssen innerhalb von zehn Werktagen beantwortet werden. Bei längerer Bearbeitungsdauer, zum Beispiel aufgrund einer Recherche-Notwendigkeit, ist innerhalb von zehn Werktagen mit einem Zwischenbescheid zu reagieren. Berechtigten Beanstandungen ist unverzüglich abzuhelfen.
Zur verbesserten Information der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen hat das EVU auf seiner Homepage alle Informationen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste von Relevanz sind, darzustellen: - Aktuelle Übersicht der barrierefrei erreichbaren Bahnsteiganlagen, an denen ohne fremde Hilfe mittels der automatischen Spaltüberbrückung ein- und ausgestiegen werden kann - Darstellung der eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausstattungsgegenstände für mobilitätseingeschränkte Personen
Im Fall von Nicht- und/oder Schlechtleistungen hat der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz in Kooperation mit seinen kommunalen Partnern Anspruch auf die in den Vergabeunterlagen definierten Minderungen und Vertragsstrafen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6214650
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rnv.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter der Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser kann ohne Zustimmung der Gesellschafter nicht offengelegt werden.