Ex-Post: Haus der Sprachmittlung Referenznummer der Bekanntmachung: MFFKI 01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mffki.rlp.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Haus der Sprachmittlung
Das Integrationsministerium verfolgt das Ziel, dass Migrantinnen und Migranten mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen bei Bedarf die Möglichkeiten haben, ein qualitativ hochwertiges Angebot der Sprachmittlung im sozialen Raum zu nutzen. Dies betrifft in erster Linie Fremdsprachen, die unter geflüchteten Menschen gängig sind wie Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya, Pashtu, weitere zentralasiatische und afrikanische Sprachen, etc.. Hierfür bedarf es entsprechender Strukturen im Land die geprägt sind von
- einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Sprachmittelnden, die die gefragten Sprachen abdecken,
- effizient arbeitenden Vermittlungsstellen
und
- einem qualitativ hochwertigen, standardisierten Qualifizierungsprogramm.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Sprachmittlung auch in der bundesweiten integrationspolitischen Diskussion ist eine Weiterentwicklung mit dem Ziel einer Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum und der Steuerung des gesamten Arbeitsbereiches dringend geboten. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, MFFKI, nimmt sich dieser Aufgabe an, wobei die erarbeitete Konzeption des Ministeriums auf den Ergebnissen der o. g. Studie basiert.
Um den derzeitig zersplitterten und überaus heterogenen Arbeitsbereich der Sprachmittlung zusammenzuführen, gezielt weiter zu entwickeln und zu steuern, sollte eine zentrale Stelle - das "Haus der Sprachmittlung" - eingerichtet werden. Diese arbeitet in externer Trägerschaft und stimmt sich eng mit dem zuständigen Fachreferat des MFFKI ab.
Weitere Einzelheiten konnten den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Tätigkeit des Hauses der Sprachmittlung lässt sich grob in fünf Bereich gliedern:
- Beratung des MFFKI,
- Serviceleistungen (z.B. Informieren über die Sprachmittlung, Bekanntmachen der Sprachmittlung, Website)
- Vernetzung der Akteure der Sprachmittlungsszene in RLP,
- Optimierung der Arbeit der Vermittlungsstellen und
- Qualifizierung der Sprachmittelnden
Das Haus der Sprachmittlung soll die folgenden Leistungen erbringen und dabei die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz", 2021, von Evrin & Meyer, reflektieren und gegebenenfalls berücksichtigen:
1. Regelmäßige Beratung des MFFKI-Fachreferats bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Steuerung der Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz.
2. Bekanntmachen und informieren über die Sprachmittlung bei potenziellen Auftraggebern
3. Erstellen und Pflege eine Website "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz" (Arbeitstitel).
4. Vernetzung der Sprachmittelnden.
5. Verbesserung des Vermittlungsprozesses für Präsenzeinsätze und technikbasierte Einsätze
6. Aufbau und Pflege einer zentralen Sprachmittler-Datenbank auf der o.g. Website "Sprachmittlung in Rheinland-Pfalz" (s.3.);
7. Gewinnung zusätzlicher Sprachmittelnder mit dem Ziel, die Zahl der Sprachmittelnden in Rheinland-Pfalz möglichst bedarfsgerecht zu erhöhen.
8. Qualifizierung der Sprachmittelnden
9. Psychosoziale Nachbereitung der Sprachmittlereinsätze
Die Durchführung des Auftrags erfolgt in enger Kooperation und regelmäßiger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Nach Vergabe des Auftrags ist mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern des Auftraggebers in einem Auftakttreffen die detaillierte Vorgehensweise zu erläutern und abzusprechen.
Mit dem Angebot war ein Konzept vorzulegen, das auch eine ressourcenbezogene Zeit- und Arbeitsplanung mit Meilensteinen beinhaltet.
Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind jährliche Zwischenberichte und ein Abschlussbericht zu fertigen. Ihnen ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen voranzustellen. Die Berichte müssen transparent darstellen, wie der Verfasser bzw. die Verfasserin zu seinen / ihren Ergebnissen und Einschätzungen gekommen ist. Sie schließen ggfs. mit einem Literaturverzeichnis ab. Auf eine übersichtliche und anschauliche Darstellung (z. B. Verwendung von Grafiken und Schaubildern) ist zu achten.
Zwischenberichte sind jeweils zum 30. November eines Jahres zu erstellen. Die Abgabe des Abschlussberichts muss zum 30. November 2024 erfolgen. Zwischenstände werden zuvor mit dem Auftraggeber kommuniziert. Die Dokumente (Zwischenberichte und Abschlussbericht) werden von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer in digitaler, für den Auftraggeber verwertbarer Form (PDF-Format) vorgelegt. Zudem ist eine mit der Auftraggeberin abzustimmende Präsentation der Hand-lungsempfehlungen zu erstellen.
Die Beauftragung steht für die Jahre 2023 ff. unter einem Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren auch der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus der Sprachmittlung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auf-tragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYVY47A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 55116 Mainz
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland