Neuausstattung der Strahlentherapie: Linearbeschleuniger, Afterloader, Baumaßnahmen, OIS, TPS, Gatingsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-011-GBI
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausstattung der Strahlentherapie: Linearbeschleuniger, Afterloader, Baumaßnahmen, OIS, TPS, Gatingsystem
Der Auftraggeber beabsichtigt, für seine Klinik für Strahlentherapie und für sein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) verschiedene Medizin- und Informationstechnik, die dem Stand der Technik entspricht, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu beschaffen, mit dem Ziel, moderne Behandlungsverfahren anbieten zu können. Wartung / Pflege und Instandhaltung sind ebenfalls Ausschreibungsgegenstand.
Los 1: 2x Linearbeschleuniger, 1x Afterloader, Baumaßnahmen, Onkologisches Informationssystem (OIS), Therapieplanungssystem (TPS)
Los 2: System für die Oberflächengeführte Strahlentherapie (SGRT)
Die Losvergabe erfolgt unabhängig voneinander jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot pro Los. Sofern bei Los Nr. 2 wertungsgleiche Angebote vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens beide Lose an den Bestbieter des Loses Nr. 1 zu vergeben.
Linearbeschleuniger, Afterloader, Baumaßnahmen, Onkologisches Informationssystem (OIS), Therapieplanungssystem (TPS)
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen, Medizinisches Versorgungszentrum des Klinikums der Stadt Ludwigshafen am Rhein GmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Los 1a - Für das Klinikum:
- 1 x Linearbeschleuniger
- 1 x Afterloader
- Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der Strahlenbunker und Schalträume,
- Onkologisches Informationssystem (OIS),
- Therapieplanungssystem (TPS)
Los 1b - Für das MVZ
- 1 x Linearbeschleuniger
Beide Unterlose bilden eine zwingende fachliche Einheit, da beide Linearbeschleuniger typgleich benötigt werden. Die Bieter müssen daher zwingend beide Unterlose anbieten. Die beiden Unterlose werden einheitlich als ein Los bewertet.
jährliche Verlängerung möglich
Oberflächengeführte Strahlentherapie (SGRT)
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen, Medizinisches Versorgungszentrum des Klinikums der Stadt Ludwigshafen am Rhein GmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Beschaffung eines SURFACE GUIDED RADIATION THERAPY Systems (Oberflächengeführte Strahlentherapie - SGRT)
jährliche Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nach Vorgaben des Auftraggebers;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2019-2021, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2021 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2021 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Die Versicherungssummen müssen mindestens betragen:
Für Los 1:
Für Personenschäden mind. 20 Mio. EUR, für Sachschäden mind. 10 Mio. EUR und für Vermögensschäden 500.000 EUR; jeweils mindestens 2-fach maximiert pro Kalenderjahr.
Für Los 2:
Für Personenschäden mind. 10 Mio. EUR, für Sachschäden mind. 5 Mio. EUR und für Vermögensschäden 500.000 EUR; jeweils mindestens 2-fach maximiert pro Kalenderjahr.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 10 Mio. EUR für Los 1 und mindestens 900 TEUR für Los 2 betragen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Nur für Los 1: Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- geeignete Referenzen
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
Für Los 1: Es sind geeignete Referenzen von
1.) mindestens 3 abgenommenen Referenzprojekten in unterschiedlichen Kliniken mit mindestens einem gelieferten Linearbeschleuniger inkl. Baumaßnahmen und IT-Systeme im Raum DACH und
2.) mindestens 3 abgenommenen Referenzprojekten in unter-schiedlichen Kliniken mit mindestens einem gelieferten Afterloader im Raum DACH
nachzuweisen. Die Nachweise sind für Projekte einzureichen, deren Abnahme in den letzten 36 Monaten erfolgte. Die Referenzen sind jeweils mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers zu nennen.
Für Los 2:
Es sind geeignete Referenzen von mindestens 3 abgenommenen Referenzprojekten in unterschiedlichen Kliniken mit mindestens einem gelieferten Surface Guided Radiation Therapy System (SGRT) im Raum DACH einzureichen. Die Nachweise sind für Projekte einzureichen, deren Abnahme in den letzten 36 Monaten erfolgte.
Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen unterliegen der Vertraulichkeit (nachfolgend vertrauliche Unterlagen.
Die Teilnahmeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen nach Registrierung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über den Projektraum des e-Vergabeportals rlp.vergabekommunal.de zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Die Leistungsbeschreibung und die Gerätebestandsliste enthalten sensible Geschäftsgeheimnisse und werden daher den Wettbewerbern nur nach Einreichung der beigefügten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 1.5) zur Verfügung gestellt.
Die vertraulichen Unterlagen sind vom Interessenten / Teilnehmer nur zu dem Zweck der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen. Vertrauliche Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unter diese Dritten fallen ausdrücklich und ausschließlich nicht solche Unternehmen und oder Personen, die der Interessent / Teilnehmer als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer oder als Eignungsverleiher zur Leistungserbringung einzubeziehen beabsichtigt sowie zur Angebotserstellung einbezogene Beratungsdienstleister ("berechtigte Dritte"). Vor der Weitergabe der Unterlagen an die berechtigten Dritten ist von diesen ebenfalls eine Vertraulichkeitserklärung nach der Vorgabe des Auftraggebers einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der bevorstehenden zwingenden Außerbetriebnahme der Linearbeschleuniger ist zumindest der erste Linearbeschleuniger noch im 4. Quartal 2022 auszutauschen. Aus diesem Grund strebt der Auftraggeber eine Verkürzung der Angebotsfrist von 30 auf 10, sofern alle Bieter dieser Verkürzung zustimmen. Die Bieter erhalten vollumfänglichen Zugang zu allen zur Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen, so dass ihnen faktisch fast 40 Tage zur Angebotserstellung zur Verfügung stehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMDH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.