Polizeihubschrauber Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 / 0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeihubschrauber Rheinland-Pfalz
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt zwei Hubschraubern (HS) der Leistungsklasse 1 mit Musterzulassung gem. EASA CS 29 nebst Zubehör, Instandhaltungsgeräten, Schulungen und Ersatzteilversorgung unter Berücksichtigung der Infrastruktur der Polizeihubschrauberstaffel des Landes Rheinland-Pfalz am Flugplatz Koblenz-Winningen.
PP ELT, Standort Winningen Flugplatz 56333 Winningen
Lieferung von zwei Hubschraubern (HS) der Leistungsklasse 1 mit Musterzulassung gem. EASA CS 29 nebst Zubehör, Instandhaltungsgeräten, Schulungen und Ersatzteilversorgung. Das zu liefernde Hubschrauber-Muster muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in der Bundesrepublik Deutschland vom Luftfahrbundesamt als Zulassungsbehörde mindestens zugelassen sein für:
- Musterzulassung gem. EASA CS 29 - Single Pilot VFR-DAY
- DPIFR und SPIFR Day und Night
- Flüge nach VFR-Day und -Night sowie unter NVIS-Bedingungen
- Flugleistungsklasse 1 gem. Art. 2 Nr. 4 der Verordnung 965/2012 EU (EU OPS)
- Luftarbeit
Dies beinhaltet insbesondere Außenlastflüge zur Rettung von Menschen sowie Absetzen und Aufnahme von Sachen, Windenflüge zur Rettung von Menschen sowie Ab-setzen und Aufnahme von Sachen sowie Flüge zur Brandbekämpfung mittels Feuerlöschbehälters.
Beide HS müssen als Standardausrüstung mit einem vierachsigen Autopiloten, zur Reduzierung der Arbeitsbelastung des Piloten, bei Luftarbeit und polizeilichen Missionen, mit automatischem Schwebeflugmode ausgerüstet sein.
Für die Flugbesatzung müssen zwei höhenverstellbare und in Längsachse verstellbare Sitze mit Lordosenstütze vorhanden sein. Für Passagiere müssen zusätzlich 8 Standard-Passagier Sitze im Kabinenraum (keine klappbaren oder festen Truppen- oder Notsitze) eingerüstet sein, um Polizeikräfte in zwei 4 Personen-Teams oder einem 8 Personen-Team auf den 8 Standard-Sitzen zeitgleich transportieren zu können.
Für gefahrlose Hangarierung in die beim Auftraggeber (AG) vorhandene Infrastruktur, dürfen beide Hubschrauber, zur Verhütung von Unfällen und Schäden an Material und Personen, folgende Maße nicht überschreiten: Gesamtlänge: 14 m, Gesamthöhe: 4 m, Gesamtbreite/Rotordurchmesser: 11 m
Der Drehmomentausgleich muss durch einen ummantelten Heckrotor erfolgen, bei dem sich die Rotorblätter in einem Gehäuse drehen, um ihn vor Beschädigungen durch aufgewirbelte Gegenstände zu schützen und um eine maximal mögliche Sicherheit für Personen am Bo-den oder sich annähernde Einsatzkräfte beim Verlassen des HS bei laufendem Heckrotor zu gewährleisten.
Der HS ist mit einem Kufenlandegestell auszurüsten, um mit abgeschalteten und/oder laufendem Triebwerken und mit maximalem Abflug Gewicht, auf unwegsamen Untergrund gefahrlos zu landen, zu parken und wieder starten zu können.
Eine Hangarierung, mit dem beim AG vorhandenen Hubschraubertransortgeräten der Fa. TLC Helilifter muss gefahrlos in die Infrastruktur des AG möglich sein.
Pro HS muss eine zum Zeitpunkt der Auslieferung für die nachfolgenden Spezifikationen zugelassene Winde neuester Generation linksseitig eingerüstet werden. Die Winde muss über eine nutzbare Seillänge von mindestens 90 m, eine Lastkapazität von mindestens 300 kg (für 2 Personen je 110 KG (zzgl. Material von 80 KG) Kabelgeschwindigkeit von 2 sec/m oder schneller verfügen. Bei Einsatz der Winde dürfen keine Einschränkungen in Form einer aktuellen Airworthiness Directive (EASA AD) bestehen.
In beide HS muss ein gegeneinander austauschbarer und identischer MAP, mit einem Hauptdisplay von 17 Zoll oder größer und einem zweiten Display/Mobile Electronic Device mit einer Größe von mindestens 10 Zoll oder größer eingerüstet werden.
Bei eingebautem MAP und Operatorsitz muss ein Personentransport von mindestens sechs Passagieren (inklusive Operator) in der Passagierkabine möglich sein, damit zusätzlich zum Operator der Transport von Polizeikräften (1 Teamführer und ein 4 Mann-Team) gewährleistet werden kann. Der Operatorarbeitsplatz muss dabei voll funktionsfähig sein.
Bei eingebautem MAP (ohne Operatorsitz) muss ein Personentransport bis zu 8 Passagieren in der Passagierkabine möglich sein, um Polizeikräfte in zwei 4 Personen-Teams oder einem 8 Personen-Team auf den 8 Standard-Sitzen zeitgleich transportieren zu können. Der Opera-torarbeitsplatz muss dabei nicht einsatzbereit sein. Der Operatorsitz kann als Sitzmöglichkeit mitgezählt bzw. durch einen einfachen Passagiersitz ersetzt werden.
Im Rahmen des gegenständlichen Auftrages behält sich der Auftraggeber vor den Leistungsgegenstand um einzelne Bedarfspositionen in Form von weiterer Zusatzausrüstung zu erweitern ("optionale Leistungen" bzw. "Optionen"). Die Ausübung des Optionsrechts obliegt allein dem Auftraggeber. Die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Ausübung des Optionsrechts oder den Abruf einer Mindestabnahmemenge.
Die durch den Auftraggeber ausgewiesenen Bedarfspositionen, betreffen grundsätzliche Anforderungen (flugbetriebliche, einsatzspezifische Anforderungen, Lackierung/Beschriftung), die hubschrauberbezogene Ausstattung (Standardausstattung, Spezialausstattung, Missionsarbeitsplatz (MAP und Avionik)) sowie die organisatorische Ausstattung (Sonderwerkzeuge/Standardwerkzeuge, Bodengeräte sowie Mess- und Prüfgeräte). Bezüglich der genauen Darstellung der einzelnen Bedarfspositionen wird Bezug auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung genommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Airbus Helicopters Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYHNP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Die Vergabestelle weißt ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weißt zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/