Massendatenanalyse Referenznummer der Bekanntmachung: Port Sol 19 - EU 5/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.portsol19.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Tochterunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Massendatenanalyse

Referenznummer der Bekanntmachung: Port Sol 19 - EU 5/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entwicklung eines technischen Konzeptes für die Massendatenanalyse von ärztlichen Befunden und anschließende Umsetzung in eine konkrete Anwendung.

Dies umfasst insbesondere

- die Strukturierung und Analyse von medizinischen Texten für die weitere Datenverarbeitung

- Konzeption und Entwicklung eines Algorithmus zur Klassifikation von medizinischen Texten mit ICD-10 und -11 Codes

- Entwicklung eines Übersetzers von Klartexten nach ICD-10 und Weller

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212461 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware
72316000 Datenanalyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Port Sol 19 GmbH Lortzingstraße 2 55127 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Port Sol 19 GmbH ist ein IT-Dienstleister im Verbund der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger erhalten im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsfällen umfangreiche textliche Darstellungen der behandelnden Ärzte (z.B. Befunde, Arztbriefe usw.). Die in diesen Texten enthaltenen Diagnosen müssen zu verschiedenen, u.a. auch statistischen Zwecken den Codes der Internationalen stati-stischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10 bzw. 11) zugeordnet werden.

Innerhalb der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger hat Port Sol 19 die Aufgabe übernommen zu eruieren, ob auf der Basis von Open Source-Produkten eine IT-Anwendung konzeptioniert und entwickelt werden kann, die automatisiert und massenhaft die bisherigen textualen Inhalte der Dokumente hinsichtlich der darin beschriebenen Befunde analy-siert und den Vorgängen die jeweils einschlägigen Codes der ICD-10 bzw. 11 zuordnet. Diese Zuordnung soll dann die Grundlage für eine weitere Verarbeitung im Rahmen der Weller-Tabelle bilden.

Port Sol 19 hat hierzu bereits erste Überlegungen angestellt, auf die der Auftragnehmer zurück-greifen kann. Endziel der Beauftragung ist es eine entsprechende IT-Anwendung zu entwickeln und betriebsbereit einzurichten.

Hierzu wird ein Rahmenvertrag über entsprechende Entwicklungs-leistungen vergeben werden. Darunter soll in Zusammenarbeit mit dem AG zunächst ein technisches Konzept für die Umsetzung erarbeitet werden, welches anschließend in eine konkrete Anwendung umgesetzt werden soll. Dies umfasst insbesondere

- die Strukturierung und Analyse von medizinischen Texten für die weitere Datenverarbei-tung

- Konzeption und Entwicklung eines Algorithmus zur Klassifikation von medizinischen Tex-ten mit ICD-10 Codes

- Entwicklung eines Übersetzers von Klartexten nach ICD-10 und Weller

Konkrete Leistungen sind durch den Auftragnehmer ausschließlich nach entsprechendem Ab-ruf seitens des AG zu erbringen. Die Abrufe erfolgen nach eigenem Ermessen des AG u.a. auch im Hinblick auf die zuvor erzielten Entwicklungsfortschritte. Der Auftragnehmer hat keinen An-spruch auf konkrete Leistungsabrufe. Der AG sagt keine Mindestabnahme zu. Die Vergütung sowie die Leistungsabrufe erfolgen auf Basis von Personentagen. Der AG geht derzeit von ei-nem Abruf von ca. 100 Personentagen pro Vertragsjahr aus. Der maximale Leistungsumfang des Rahmenvertrages (einschließlich Optionszeiträume) beträgt 900 Personentage. Im Hinblick auf den Pilotcharakter des Projektes ist ein werkvertraglicher Erfolg seitens des Auftragnehmers grundsätzlich nicht geschuldet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 045-116324
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Port Sol 19 GmbH - EU 5/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Massendatenanalyse

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR22X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2022

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