Beschaffung von drei MLF (Mittleres Löschfahrzeug) für die Feuerwehr der VG Weißenthurm
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenthurm
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.verbandsgemeindeweissenthurm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von drei MLF (Mittleres Löschfahrzeug) für die Feuerwehr der VG Weißenthurm
Beschaffung von drei MLF (Mittleres Löschfahrzeug) für die Feuerwehr der VG Weißenthurm unterteilt in zwei Losen.
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm beschafft für Ihre Feuerwehr drei MLF neu.
Es werden insgesamt zwei Lose ausgeschrieben. Los 1 umfasst das gesamte Fahrzeug einschließlich Fahrgestell und aller Auf- und Einbauten, inkl. Einbau der beschriebenen Funk- und Kommunikationstechnik. Es werden insgesamt 3 MLF nach DIN 14530-25 11/2019 10 beschafft und zwar für die Einheiten Rheindörfer, Urmitz und Kettig.
Lieferung Fahrgestell und Auf- / Ausbau für 3 MLF
VG Weißenthurm
Lieferung Fahrgestell und Auf- / Ausbau für 3 MLF gemäß Leistungsbeschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung für 3 MLF
VG Weißenthurm
Lieferung Beladung für 3 MLF gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelregisterauszug
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 4 LTTG.
Abschnitt IV: Verfahren
keinen Personen gem. VGV befugt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]