Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Sanierungsplanung, -durchführung und Rückbau von Technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21 D 0700

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Sanierungsplanung, -durchführung und Rückbau von Technischen Anlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 21 D 0700
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie den Rückbau von Technischen Anlagen eines Bürogebäudes, im Bereich Bund militärisch unter Einbeziehung der Zielvereinbarungstabelle nach BNB und den Belangen schwerbehinderter Menschen, mit dem Ziel, ein schadstofffreies Gebäude zu überlassen.

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Mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase (LPH) 1 des Vertrages beauftragt, der Abruf der weiteren LPH und Leistungsstufen erfolgt optional.

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Den Leistungen des AN sind die genehmigte ES-Bau, die RBBau und die in § 2 Nr. 2.2 des Vertrages aufgelisteten Vorschriften und Richtlinien zu Grunde zu legen.

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Der AN hat ab der LPH 8 ein Baustellenbüro zu unterhalten. Für die LPH 6-8 der allg. Baustelleneinrichtung (BE) für die gesamte Dauer der Baumaßn. beauftragt der Auftraggeber (AG) einen Dritten; die Planung der BE ist hingegen Leistung des ANs.

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II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

56073 Koblenz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bürogebäude Block III in Koblenz-Rauental, mit einer BRI von 94 111 m³ und einer BGF von 28 464 m² wurde in Massivbauweise 1974 errichtet. Der Rohbau wurde aus Stahlbeton und Mauerwerk hergestellt. Die Wände im UG sind überwiegend aus Stahlbeton. Im Bereich der Tiefgarage bzw. unter dem Innenhof wurde aufgrund der Nutzung eine Stützenkonstruktion angewendet. Die Wände der Flure und Büros in den OGs sind aus leichtem Mauerwerk (Porenbeton und Bims) gefertigt. Ab dem EG befinden sich in den vier Ecken des Gebäudes Treppenhauskerne aus Stahlbeton in Kombination mit Rippendecken. In den "Spangen" zwischen den Treppenhauskernen sind Massivdecken mit Stützen entlang der Fassade verbaut worden. Die Flächen zwischen den Stützen wurden bis auf die Fensteröffnungen ausgemauert. Obwohl die Wände nur aus leichtem Mauerwerk hergestellt wurden, haben diese eine aussteifende Wirkung und sind Teil des bestehenden Tragwerks. Die Fassade ab dem EG ist eine Faserzementfassade mit Aluminiumfenstern, der Sockel ist aktuell ungedämmt. Die oberste Geschossdecke ist massiv ausgebildet, darauf liegt ein Dachstuhl aus Holz. Das Satteldach ist mit Bitumenbahnen abgedichtet.

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Die vom AG beauftragte statische Bestandsuntersuchung hat ergeben, dass der Bauzustand dem Alter des Bauwerks entsprechend gut ist und das Gebäude grundsätzlich gemäß der damals ausgestellten Genehmigung erstellt wurde.

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Die technischen Anlagen, bis auf IT-Netz, weisen eine baujahrtypische Ausführungsweise auf. Das Gebäude wird durch Nahwärme, wie auch Fernwärmenetz versorgt. Im Rahmen des durch den Sanierungsplaner auszuführenden Rückbaus werden, neben der Schadstoffentfernung, auch die Abwasseranlagen (Aufputzmontage), Wasseranlagen (verzinkte Stahlrohre, Aufputzmontage), Lufttechnischen Anlagen (einbetonierte Eternitrohre), Niederspannungsinstallationsanlagen, Elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmeldeanlage sowie das Übertragungsnetz fachgerecht abmontiert und entsorgt.

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Seit der Zeit der Erbauung haben keine umfangreichen Umbau-/Sanierungsarbeiten stattgefunden, es wurden lediglich geringfügige Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt.

Für die gesamte Dauer der Maßnahme wird das Gebäude komplett leergeräumt.

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Es liegen keine direkten, baulichen Abhängigkeiten zu anderen Baumaßnahmen vor.

Die Planung sieht eine künftige Nutzung als Bürogebäude vor.

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Es wird keine Zertifizierung nach BNB angestrebt. Es sind jedoch die Vorgaben der Zielvereinbarungstabelle zu beachten.

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Vorgesehene Termine:

Beginn der Leistung: 09/2022

Baubeginn: 05/2025

Ende Bauausführung 01/2028

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Geschätzte Kosten brutto:

KG 300 gesamt: 31.192.000 EUR

(darin anteilig der Teilrückbau i.H.v. 6.005.000 EUR)

KG 400 gesamt: 22.783.000 EUR

KG 600 gesamt: 508.000 EUR

Summe KG 200 600: 54.910.000 EUR

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Die Andienung der Baustelle über die Wache oder die Umsetzung möglicher diesbezüglicher Alternativen sind im Rahmen der Erstellung der EW-Bau auszuarbeiten. Die RiSBau (Abschnitt K16 RBBau) ist zu beachten.

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Es ist vorgesehen einen Projektsteuerer einzuschalten.

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II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 80
Kostenkriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit Vertragsschluss wird nur die LPH 1 beauftragt. Für die weiteren Leistungsphasen der Leistungsstufe (LS) 1 behält sich der AG vor, die einzelnen Leistungen getrennt nach Leistungsphasen zu beauftragen. Für die weiteren Leistungsstufen behält er sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor.

Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen gliedern sich wie folgt: LS 1 (LPH 1 - 4), LS 2 (LPH 5), LS 3 (LPH 6 und 7), LS 4 (LPH 8), LS 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.

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II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 021-052421
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bewerbergemeinschaften (BGen)

BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.

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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.

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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)

Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag

Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.

Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.

Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.

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6) Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.

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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9D7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,

1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

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VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2022

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