Planungsleistungen Verwaltungsgebäude VG Loreley Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Goarshausen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgloreley.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Verwaltungsgebäude VG Loreley
Die Verbandsgemeinde Loreley ist eine Gebietskörperschaft im Rhein-Lahn-Kreis im nördlichen Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören die Städte St. Goarshausen, Braubach und Kaub sowie 19 eigenständige Ortsgemeinden an. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Stadt St. Goarshausen. Eine zweite Verwaltungsstelle befindet sich in Braubach.
Für den Verwaltungssitz in St. Goarshausen beabsichtigt die Verbandsgemeinde, ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die zur Realisierung des Neubaus erforderlichen Planungsleistungen in 4 Fachlosen (Los 1: Objektplanung, Los 2: Tragwerksplanung, Los 3: Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3, Los 4: Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8). Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit den Planungsleistungen soll nach Zuschlag begonnen werden.
Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, sich um die Teilnahme am Vergabeverfahren zu bewerben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Objektplanung
Verbandsgemeinde Loreley Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Objektplanung für Gebäudeplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, mit denen auf dem Grundstück des Auftraggebers, Gemarkung St. Goarshausen, eine bauliche Anlage (Verwaltungsgebäude) mit einer Nutzfläche (NUF) von ca. 960 m² in hochwassersicherer Ausführung erstellt werden soll. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Tragwerksplanung
Verbandsgemeinde Loreley Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Gegenstand des Vertrags sind Leistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung gemäß Leistungsbild Anlage 14.1 (Grundleistungen) zu § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6, zur Baumaßnahme "Errichtung Verwaltungsgebäude St. Goarshausen", mit denen auf dem Grundstück des Auftraggebers, Gemarkung St. Goarshausen eine bauliche Anlage (Verwaltungsgebäude) mit einer Nutzfläche (NUF) von ca. 960 m² in hochwassersicherer Ausführung erstellt werden soll. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3
Verbandsgemeinde Loreley Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gemäß Leistungsbild Anlage 15.1 (Grundleistungen) zu § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 zu:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
zur Baumaßnahme "Errichtung Verwaltungsgebäude St. Goarshausen". Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird optional ausgeschrieben. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist optional anzubieten.
Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8
Verbandsgemeinde Loreley Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gemäß Leistungsbild Anlage 15.1 (Grundleistungen) zu § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-3, 5-9 zu:
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Anlagengruppe 6 Förderanlagen,
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken,
zur Baumaßnahme "Errichtung Verwaltungsgebäude St. Goarshausen". Die Leistungsphase 4 wird optional ausgeschrieben. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist optional anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rengsdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56579
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wissen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Gebäudeausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebenen Auftragswerte beziehen sich jeweils auf die HOAI-Grundleistungen und Nebenkosten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR1R8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]