Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb »Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße« mit anschließenden VgV-Verfahren
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67434
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lgs.neustadt.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb »Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße« mit anschließenden VgV-Verfahren
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz ist Ausrichterin der nächsten rheinland-pfälzischen Landesgartenschau im Jahr 2027. Das Landesgartenschaugelände liegt im Osten der Stadt Neustadt. Das Gelände bietet die Chance, einen parkartigen Grünzug mit unterschiedlichen Nutzungsintensitäten zu gestalten, der künftig als »Sprung ins Grüne« von der Neustädter Altstadt bis in die freie Landschaft führen wird. Zugleich können auf diese Weise die benachbarten, dicht besiedelten Stadtteile Böbig und Branchweiler um dringend benötigte, wohnungsnahe Erholungsbereiche ergänzt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die freiraumplanerische Gestaltung des ca. 23 ha großen Wettbewerbsgebiets als dauerhafter Landschaftspark mit hoher Nutzungs- und Aufenthaltsqualität sowie eine nachhaltige ökologischen Aufwertung der vorhandenen Naturräume.
Im Zentrum der Planung liegen der Bereich des künftigen »Aueparks« zwischen Speyerbach und Rehbach sowie der geplante »Bergpark«, der auf und um den heutigen Deponieberg entstehen soll. Von dieser markanten Erhebung wird sich ein eindrucksvoller Rundum-Blick über das Stadtgebiet sowie vom Haardtrand bis zur Rheinebene eröffnen. An der Ostflanke des Berges ist eine Sportlandschaft vorgesehen, in dem sich topographische Abwechslung mit attraktiven Sport- und Spielangeboten verbinden soll. Die Wasserläufe von Speyerbach und Rehbach, die das Gebiet im Norden und Süden begrenzen, sollen renaturiert und erlebbar gestaltet werden.
Das Wettbewerbsgebiet besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Bereich. Im Westen quert die Bahnstrecke Mannheim-Kaiserslautern das Gelände. Nördlich der stillgelegten Deponie Haidmühle befindet sich außerhalb des Wettbewerbsgebiets das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum, für das ein Stilllegungsverfahren und Nachnutzungskonzept geplant ist.
Die räumliche Funktionsfähigkeit des Gesamtkonzepts der Daueranlage für die Veranstaltung Landesgartenschau soll schematisch dargestellt werden. Die Veranstaltung selbst ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Für die Errichtung der Daueranlage sind Baukosten in Höhe von 12.781.599 € (netto) vorgesehen.
Hinweis:
--Teilnahmeanträge sind einzureichen unter [gelöscht]
- Teilnahmeantrag und Zuschlagskriterien finden Sie unter: www.adk-server.de/lgs_neustadt
- Weitere Informationen zum Projekt unter lgs.neustadt.eu
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit
Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in bzw. als Stadtplaner*in in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister.
Nachweis der Erfahrung in der Planung und Realisierung von Projekten vergleichbarer Größenordnung (mindestens 3 ha).
Nachweis durch Einreichung von Referenzen der vergangenen 10 Jahre (ab 2011)
Alternativ Wettbewerbsbeiträge in einem RPW-Verfahren, die mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wurden (Mindestens 3 ha)
Termin der Preisgerichtssitzung innerhalb der vergangenen 10 Jahre (ab 2011)
Auswahlverfahren
Gehen mehr als 20 Teilnahmeanträge ein, erfolgt eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge durch ein Auswahlgremium.
Vergleichend bewertet wird die landschaftsarchitektonische Qualität der eingereichten Referenzen.
Es werden 1-3 Punkte vergeben:
3 Punkte: im Vergleich überdurchschnittliche Qualität
2 Punkte: im Vergleich durchschnittliche Qualität
1 Punkt: im Vergleich geringere Qualität
Erreichen mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.
Verhandlungsverfahren
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt.
In Vorbereitung der Vertragsverhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin, ob die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistungen gewährleisten können.
Die nachfolgend genannten Eignungsnachweise müssen im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem Verhandlungsverfahren vorgelegt werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß §47 VgV hingewiesen.
Eignungskriterien
Im Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
- Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);
- Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen
- Nachweis Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden oder die Zusicherung eines Versicherungsunternehmen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen werden kann.
- ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe
- ggf. Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Beratern zusammen.
Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in bzw. als Stadtplaner*in in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister. (siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.)
Abschnitt IV: Verfahren
- Funktionale Qualität
- Städtebauliche und landschaftsarchitektonische Qualität
- Technische Funktionalität
- Ökonomische Qualität
- Ökologische Qualität
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 165.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:
- 1. Pres € 55.000,-
- 2. Preis € 35.000,-
- 3. Preis € 25.000,-
- 4. Preis € 17.000,-
- Anerkennungen € 33.000,-
(z. B. € 3 x 11.000,-)
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtugung:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner in Teams bzw. Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.
Arbeitsgemenschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
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Verfahrensart:
Der Wettbewerb wird als einstufiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Der Wettbewerb ist einem Vergabeverfahren gemäß VgV vorgeschaltet. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Die teilnehmenden Architekturbüros erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung amVerfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden.
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 4/08/22 registriert.
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Verhandlungsgespräche:
Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
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Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung mindestens einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 jeweils nach §§ 38 ff. HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 gliedern sich wie folgt: Stufe 1 umfasst die Lph 1 und 2, Stufe 2 die Lph 3 und 4, Stufe 3 die Lph 5 bis 7, Stufe 4 die Lph 8 und Stufe 5 die Lph 9.
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Zusätzliche Maßnahmen im Umfeld im Zusammenhang mit der Landesgartenschau mit Baukosten von ca. 500.000 € (netto), die nicht Gegenstand der Bearbeitung im Wettbewerb sind, sollen optional im Rahmen des VgV-beauftragt werden.
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Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
29.08.2022 Bearbeitungsbeginn
06.09.2022 Einsendeschluss schriftliche Rückfragen
07.09.2022 Kolloquium
14.09.2022 geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen
02.11.2022 Abgabe der Pläne und Unterlagen
05-06.12.2022 Preisgericht
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Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwkel.rlp.de