Neubau Pfaffendorfer Brücke_Prüfingenieure Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66-2455-EV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Pfaffendorfer Brücke_Prüfingenieure
Die Stadt Koblenz hat den Ersatzneubau der Pfaffendorfer Brücke über den Rhein ausgeschrieben. Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der Pfaffendorfer Brücke als Stahlverbundkonstruktion über den Rhein in Koblenz, sowie die Anpassung der westlich und östlich angrenzenden Ingenieurbauwerke und Straßenabschnitte der B 49 (Straßenzug Pfaffendorfer Brücke) einschließlich der erforderlichen Rampenbereiche für die Verknüpfung mit der Mainzer Straße/Neustadt (westlich des Rheins) und der Emser Straße (östlich des Rheins) und hat eine Länge von 585 m. Die Ausführungsplanung und das Aufstellen der Standsicherheitsnachweise sind von dem zu beauftragenden Bauunternehmer zu erbringen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Prüfung dieser Standsicherheitsnachweise sowie der Ausführungszeichnungen auf vertragkonformität und Einhaltung der geltenden technischen Anforderungen. Die Prüfunterlagen sind in deutscher Sprache auszufertigen.
Stadtgebiet 56068 Koblenz
Ersatzneubau der Pfaffendorfer Brücke über den Rhein in Koblenz sowie Anpassung der angrenzenden Straßenabschnitte und Rampenbereiche - Prüfung der Ausführungs- und Tragwerksplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
6. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung wird akzeptiert.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
5. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
7. Abgabe Eigenerklärung zur EU-Verordnung.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden 3 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens auf Verlangen der vergebenen Stelle zu führen, verbunden mit der Mitteilung, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären.
5. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, ist dieses mit dem Teilnahmeantrag zu erläutern. Es sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Eignungsanforderungen an die Qualifikation des Bewerbers: in Bezug auf die unter III.2.1 genannten Anforderungen muss des Team des Bewerbers anerkannte Prüfingenieure sowohl für Stahl- als auch Massivbau beinhalten.
Eignungsanforderungen an die Bürogröße des Bewerbers:
das Büro des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft muss über eine Mindestanzahl 2 Ingenieuren für die Prüfaufgabe verfügen, die jeweils über die unter III.2.1 genannte Berufsqualifikation verfügen.
Eignungsanforderungen an die Berufserfahrung des Bewerbers:
zum Nachweis seiner besonderen Erfahrung muss der Bewerber mindestens folgende Referenzprojekte angeben, bei denen der Prüfauftrag vor dem 1.1.2022 abgeschlossen und nach 2012 begonnen wurde:
1. eine Referenz hinsichtlich einer statisch-konstruktiven Prüfung der Ausführungsplanung eines vergleichbaren Brückenbauwerks.
vergleichbar ist ein Brückenbauwerk ,das dem übergeordneten Netz gewidmet ist, das in Stahlverbundbauweise errichtet wurde, dessen Hauptspannweite L > 150 m beträgt, bei dem die Lph. 4 + 5 der HOAI geprüft wurden und das als Neubau- / Ersatzneubaumaßnahme errichtet wurde.
2. eine Referenz hinsichtlich der statisch-konstruktive Prüfung der Ausführungsplanung eines vergleichbaren Massivbauwerks.
Vergleichbar ist ein Massivbauwerk des übergeordneten Netzes, das aus Spannbeton errichtet wurde, eine Gesamtlänge L > 80 m hat, bei dem die Lph. 4 + 5 der HOAI geprüft wurden und dass eine Neubau- / Ersatzneubaumaßnahme ist.
3. eine Referenz hinsichtlich der statisch-konstruktive Prüfung der Abbruchplanung von vergleichbaren Brückenbauwerken. Vergleichbar sind Bauwerke die dem übergeordneten Netz zugeordnet waren und die abgebrochen wurden, die in Stahl-oder Stahlverbundbauweise errichtet waren und deren Hauptspannweite L > 150 m war. Der nachzuweisende Prüfauftrag betraf die statisch konstruktive Prüfung der Abbruchplanung.
Zu den Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu machen (max. 3 DINA4-Seiten).
Zusätzliche Referenzen erhöhen die Eignung.
anerkannte Prüfingenieure für Stahl- und Massivbau
Die Prüfleistung der Standsicherheitsnachweise sowie der Ausführungszeichnungen der Stahl- und Massivbauwerke sind gemäß § 47 Abs. 5 VgV direkt von dem Bieter/der Bietergemeinschaft selbst durchzuführen mit Ausnahme der örtlichen Prüfungen von Stoffen und Bauteilen.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot
eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem
Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist
der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYMYW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der der zuständigen Stelle für Rechtsbehelf/Nachprüfungsverfahren gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB informiert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland