Objektplanungsleistungen zum Umbau der Grundschule in Vallendar Referenznummer der Bekanntmachung: 20220114
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vallendar
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vallendar-rhein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen zum Umbau der Grundschule in Vallendar
Die Stadt Vallendar beabsichtigt, die bestehende Grundschule in Teilbereichen umzubauen.
Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule mit den Leistungsphasen 1 - 9 und Beratungsleistungen zur Bauphysik aus.
Grundschule Karl d'Ester Schulstraße 9 56179 Vallendar
Die Stadt Vallendar beabsichtigt, die bestehende Grundschule Karl d'Ester in Teilbereichen umzubauen. Derzeit wird die Grundschule zweizügig betrieben. Dies ist allerdings nicht ausreichend. Dementsprechend ist die Erweiterung auf eine Dreizügigkeit notwendig. Darüber hinaus sind eine energetische Sanierung, akustische Maßnahmen und die Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen.
Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule mit den Leistungsphasen 1-9 sowie Beratungsleistungen zur Bauphysik aus.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1- 4). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5 - 9) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRW7W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.