ex post InternetLink rlp-Netz 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 420-025130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post InternetLink rlp-Netz 2022
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den LDI, schrieb Teilleistungen zu dem durch den LDI betriebenen rlp-Netz aus, mit dem Ziel, den weiter steigenden Anforderungen an Bandbreite, Konnektivität und Service-Qualität besser gerecht werden zu können.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Ausweichrechenzentrum des LDI, Hechtsheimer Straße 2, Gebäude 67, 55131 Mainz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die mietweise Überlassung eines zentralen, breitbandigen, hochverfügbaren Internet-Zugangs, der den Teilnehmern des rlp-Netzes zur Verfügung gestellt wird.
Der LDI nutzt diesen Internet-Zugang selbst, um in einer Demilitarized Zone (DMZ) für seine Kunden landesweite eGovernment-, Web- und Datenbankanwendungen mit einem kundenspezifischen Bedarf an Verfügbarkeit und Sicherheit zu betreiben.
Der mit Zuschlagserteilung zustande kommende Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren, welche ab Abnahme beginnt. Der Vertrag kann danach vom Auftraggeber optional 2-mal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden. Der Auftraggeber hat das Optionsrecht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungsposition Denial of Service Volumen-Abwehr (vgl. Teil B Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1.4) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres zu kündigen.
Positionen gemäß Preisblatt werden teilweise optional abgefragt.
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.geschaeftskunden.telekom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4WY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.