Mobile Jugendarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 55-2022-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Stadtverwaltung Worms
Marktplatz 2
67547 Worms
Deutschland
Die Stadtverwaltung Worms schreibt für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2026 die Mitarbeit i der "mobilen Jugendarbeit" zur Übernahme duch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot:
- Nachweis Eintragung in Berufsgenossenschaft
- Stellungnahme zur Geeignetheit des Trägers ge. Ausschreibungstext
- Vorlage einer Konzeption gem. Ausschreibungstext
mit dem Angebot:
- Kostenplan
mit dem Angebot:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon hinsichtlich Größe, Ausführungsfristen, Gestaltung, technischem Wert vergleichbar sind; einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber, der als Referenz genannten Aufträge (Referenzliste)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9