Umgestaltung Stadteingang-West, Bingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bingen am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Stadteingang-West, Bingen
Umgestaltung des Stadteingangs West in Bingen-Stadt, Vergabe von folgenden Leistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Wasser, Abwasser, Zuwegungen/Stützwände zur bestehenden Bahnunterführung);
- Objektplanung Freianlagen;
- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4;
- Planungsbegleitende Vermessung
- Bauvermessung
Es ist vorgesehen, die Lph. 1 - 9 stufenweise zu beauftragen, zunächst die Stufe 1 = Lph. 1 bis 3, anschließend Stufe 2 = Lph. 5 bis 7, anschließend Stufe 3 = Lph. 8 und 9.
Fruchtmarkt, 55411 Bingen am Rhein
Umgestaltung des Stadteingangs West in Bingen-Stadt, Vergabe von:
- Leistungen gemäß HOAI, §§45 ff. - Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. Freianlagen;
- Leistungen gemäß HOAI, §§41 ff. - Objektplanung Ingenieurbauwerke;
- Leistungen gemäß HOAI, §§53 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4;
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI, Teil 5, Anlage 1, Punkt 1.4.2 ff.
- Bauvermessung gemäß HOAI, Teil 5, Anlage 1, Punkt 1.4.5 ff.
Es ist vorgesehen, die Lph. 1 - 9 stufenweise zu beauftragen, zunächst die Stufe 1 = Lph. 1 bis 3, Stufe 2 = Lph. 5 bis 7, Stufe 3 = Lph. 8 und 9.
Ausgangssituation
Ursprünglich war im Planbereich vorgesehen, den bestehenden Bahnübergang am Starkenburgerhof in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zu beseitigen und durch zwei Unterführungsbauwerke (KFZ am Gerbhausparkplatz, Fußgänger und Radfahrer im Bereich Salzstraße) eine verkehrliche Anbindung des Rheinvorgeländes herzustellen. Die diesbezüglichen Planungen waren bis zur Leistungsphase 4 abgeschlossen.
Auf Basis der Ergebnisse einer Bürgerbefragung wurde Ende 2019 entschieden, die Planungen aufzugeben und den Bahnübergang zu erhalten.
Gleichzeitig wurde entschieden eine grundsätzliche verkehrsplanerische und städtebauliche Neuordnung des gesamten Planungsbereiches weiterhin anzustreben. Ein Übersichtsplan ist Teil der Bekanntmachungs-Unterlagen. Zur Definition der Rahmenbedingungen für die weitere Planung wurde anschließend die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes (Machbarkeitsstudie) beauftragt. Im Zuge der Erstellung des Konzeptes wurden somit grundsätzliche Entscheidungen zur Nutzungsverteilung und Freiraumgestaltung getroffen. Planungsalternativen wurden diskutiert. Die Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für die weiteren Planungen.
Gegenstand der Planungen sind im Wesentlichen:
- Ausbau und Neutrassierung der Landesstraße L 419 auf der Südseite der Bahn-strecke im Zuge der Straßen „Gerbhausstraße“, „Fruchtmarkt“ einschl. der erforderlichen Gehwege, Grünflächen, Bushaltestellen und Einmündungsbereiche sowie der angrenzend entstehende Platzbereich am „Fruchtmarkt“
- Ausbau der Kreisstraße 8 „Bingerbrücker Straße“ parallel zur Bahnlinie ein-schließlich der erforderlichen Gehwege, Grünflächen und Einmündungsbereiche
- Neubau eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Einmündung der K8 („Binger-brücker Straße“) in die Landesstraße L 419 („Gerbausstraße“/“Fruchtmarkt“)
- Neubau einer barrierefreien Rampenanlage als südlicher Zugang zur bestehen-den Rad- und Gehwegunterführung in Bahn-km 0,141 im Bereich des zu errichtenden KVP
- Umgestaltung der Verkehrs-und Aufenthaltsflächen im Nahbereich des Bahnüberganges am Starkenburger Hof in Abstimmung mit der DB AG, Anschluss der Verkehrsflächen an den zur Erneuerung anstehenden Bahnübergang
- Der Gerbhausparkplatzes ist als Parkplatz auszubauen
- Notwendige Anpassung und Verlegung von sich im Baufeld befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, die in Zusammenhang mit den vorgenannten Arbeiten stehen. Eine Abstimmung mit den beteiligten Ver- und Entsorgungsunternehmen ist erforderlich
- Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme erforderliche Erneuerungen bzw. Renovierungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Bingen.
Es ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Bingen (Verkehrsanlagen) und der Stadtwerke Bingen, sowie dem Landesbetrieb Mobilität als Baulastträger der Landesstraße. Für den Bereich der Anschlüsse an den zur Erneuerung anstehenden Bahnübergang am Starkenburger Hof ist eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG erforderlich.
Das Gesamtprojekt soll bis zur BUGA 2029 baulich umgesetzt sein. Dazu ist es erforderlich in 2023 eine abgestimmte Entwurfsplanung für die Verkehrs- und Freianlagen sowie die Ingenieurbauwerke erstellt zu haben. Es wird besonderer Wert auf ein städtebaulich ansprechendes Gesamt-Erscheinungsbild gelegt.
Die Baukosten belaufen sich auf ca. 7,2 Mio. Euro Netto.
Abhängig vom Planungs- und Bauablauf, der angegebene Zeitraum versteht sich exklusive Lph 9.
Die Wertung erfolgt schrittweise in folgender Reihenfolge:
- Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen
- Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien
- Prüfung und Bewertung der Wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit
- Prüfung und Bewertung der Technischen und Fachlichen Leistungsfähigkeit
- ggf. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Zur Auswahl der Teilnehmer anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit siehe
Punkt III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Die Gewichtung der Auswahlkriterien stellt sich wie folgt dar:
1) Umsatz: 12,5 %;
2) Personalstruktur: 12,5 %;
3) Referenzprojekt 1 bis 4: 75 %;
Weitere Einzelheiten können ergänzend den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Fehlende Unterlagen kann der Auftraggeber unter Fristsetzung nachfordern, ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens 5 Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 VgV durch Los getroffen werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens / federführenden Büros. Nachweis: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder
Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
- Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe "Anl_BGE" des Bewerbungsbogens)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
- Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die
Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben. Dem Teilnahmeantrag ist ergänzend beizufügen:
- Nachunternehmererklärung (siehe "Anl_NU" des Bewerbungsbogens)
- im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die
Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBl. 1, S. 547).
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- sowie 3.000.000 EUR für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.1.b) Nachweis gem. §45 Abs.4 (4) VgV - Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers für entsprechende Leistungen in den letzten 3
Jahren in Euro netto.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. §46 Abs.3 (2 u. 8) VgV - Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten/innen bzw.
Ingenieure/-innen.
Die erforderlichen Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 4 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen, jeweils 2 aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke
Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Ingenieure und Architekten gemäß dem ausgeschriebenen Leistungsbild.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 4 zu verwenden.
Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen;
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen
bleiben bei der Wertung unberücksichtigt;
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von
Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen
Bewerbungen ausgeschlossen;
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt;
5) Evtl. auftretende Fragen sind in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die
Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform;
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem
Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum
Ausschluss der Bewerbung.
Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).