Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen
Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen aus dem Nationalparklandkreis Birkenfeld
Nationalparklandkreis Birkenfeld
Übernahme und Transport von Restabfall aus dem Nationalparklandkreis Birkenfeld zur vom AN eigens gewählten Entsorgungsanlage in einem Umfang von ca. 14.000 Mg pro Jahr;
Entsorgung von Restabfall in einem Umfang von ca. 14.000 Mg pro Jahr;
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zu-schlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: siehe Block A der Vergabeunterlagen Ziffer 3.3.5
Auszug aus den Vergabeunterlagen
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021), in dem von dem Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich
Spezifischer Jahresumsatz
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auf-trag abgedeckten Geschäftsbereich (2019 bis 2021)
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zu-schlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: siehe Block A der Vergabeunterlagen Ziffer 3.3.5
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nach-folgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
- Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Einwohnerzahl) im Feld "Beschreibung" mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/ Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend be-nannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- Angaben zu den Beschäftigten
- Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.
oder
- Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zu-schlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: siehe Block A der Vergabeunterlagen Ziffer 3.3.5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist das alleinige Wertungskriterium.
Das Vergabeverfahren wird vollständig über die Vergabeplattform abgewickelt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYY6X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.