IT-Personaldienstleistungen - Betriebsunterstützung Justizanwendungen - Rahmenvereinbarung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 420-025509
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Personaldienstleistungen - Betriebsunterstützung Justizanwendungen - Rahmenvereinbarung 2022
Gegenstand der Ausschreibung des LDI sind Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Auf- und Ausbau und den Betrieb der eJustice-Umgebungen in Verbindung mit der Anbindung der entsprechenden Justiz-Fachverfahren sowie vergleichbare Einsatzgebiete innerhalb des Rechenzentrumsbetriebs des LDI.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz. Die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht ist zu finden unter:
https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
Die rheinland-pfälzische Justiz trat mit Wirkung zum 01.12.2016 dem "eIP-Verbund" bei. Sie beabsichtigt, mithilfe der Software elektronisches Integrationsportal (eIP) bis zum 01.01.2026 bei allen Gerichten im Land die elektronische Akte einzuführen.
Am 01.06.2018 erfolgte eine erste Pilotierung der elektronischen Akte in erstinstanzlichen Zivilsachen bei dem Landgericht Kaiserslautern. Inzwischen wurde die Lösung an weiteren Justizstandorten eingeführt.
Der System- und Anwendungsbetrieb der eIP-Lösung erfolgt zentral im Rechenzentrum des LDI.
Derzeit sind dafür folgenden Umgebungen in Betrieb bzw. im Aufbau befindlich:
- eJustice I in Betrieb
für die Fachverfahren der ordentlichen Gerichtbarkeit
In Betrieb bestehend aus einer Produktions-, Referenz-, Test- und Schulungsumgebung sowie einem Klon einer Schulungsumgebung
- eJustice II im Test
für die Fachverfahren der Fachgerichte
derzeit bestehende aus einer Testumgebung
- eJustice III im Aufbau
für die Fachverfahren der Staatsanwaltschaften
Testumgebung im Aufbau, die weiteren Systeme folgen
- eJustice IV in Planung
für die Fachverfahren der Grundbuchämter
- ForumSTAR
- RegisSTAR
Die Produktivumgebung von eJustice I (diese steht hier exemplarisch für die weiteren Systemumgebungen) besteht aus:
- Virtualisierten Servern [OS sofern nicht gesondert ausgewiesen: Linux]
o Subsystem Alfresco
- 2 Alfresco Server inkl. zentraler Cache / Weblogic / Solr / Tomcat
o Subsystem eIP
- 1 Applikation Server inkl. Weblogic - Subsystem eKP
- 1 Applikation Server inkl. Weblogic
o Subsystem SCAN
- 1 Captiva Server [OS: MS Windows Server]
- 1 Captiva Worker [OS: MS Windows Server]
o Subsystem Rendition
- 1 Rendition Server [OS: MS Windows Server]
- 2 Rendition Worker [OS: MS Windows Server]
o Infrastruktur Systeme
- 2 Oracle RAC Datenbankserver, Oracle EE mit Dataguard
- 1 MS SQL-Server [OS: MS Windows Server]
- 2 HA NFS-Server zur Bereitstellung von geteiltem Speicherbereichen für Alfresco/eIP
- 2 Loadbalancer-Server (im Verbund)
- 1 Infrastrukturserver (kein Backup)
Im Anschluss an die dreijährige Grundlaufzeit hat der Auftraggeber einmal die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr zu verlängern. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Erklärung gegen-über dem Auftragnehmer, die diesem spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugegangen sein muss.
Im Anschluss an die dreijährige Grundlaufzeit hat der Auftraggeber einmal die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr zu verlängern. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Erklärung gegen-über dem Auftragnehmer, die diesem spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugegangen sein muss.
Der geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der maximalen Laufzeit des Vertrages maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung, welche im Zuschlagsfall vorzulegen ist.
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers.
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(3) Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter:innen einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen mit seinem Angebot vorzulegen:
1. Anschreiben
Unterlagen zur Eignungsprüfung:
2. Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen
3. Teil A_Anlage 02_Unternehmensdarstellung
4. aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate - Kopie genügt)
5. Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung.
6. Teil A_Anlage 03_Referenzen
7. falls Nachunternehmer eingesetzt werden, ggf. Verfügbarkeitsnachweis (kein Formular vorgegeben); von jedem Nachunternehmer sind Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage 05_Tariftreueerklärung, Handelsregisterauszug (Details entsprechend s.o.) mit dem Angebot einzureichen
8. falls Bietergemeinschaft: ausgefüllte Teil A_Anlage 04_Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet; von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage 05_Tariftreueerklärung und Handelsregisterauszug mit dem Angebot einzureichen
9. Tariftreueerklärung, Teil A_Anlage 05_Tariftreuerklärung
10. Teil A_Anlage_11_Eigenerklärung_Sanktionsverordnung
11. Kenntlichmachung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen, falls gewünscht
12. Nachweis der Autorisierung und Qualifizierung des AN gegenüber Oracle gem. Teil B Leistungsbeschreibung
13. Nachweis Teilnehmer am Partnerprogramm von Oracle oder gleichwertiger Geschäfts- bzw. Supportqualifikationen gem. Teil B Leistungsbeschreibung
Unterlagen zur fachlichen Prüfung:
14. ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B_Leistungsbeschreibung
15. Teil B_Anlage 01_Mitarbeiterprofile, ggfs. Zerifikate
16. Teil B_Anlage 03_Preisblatt
17. Teil B_Anlage 04_Ausschlusskriterien
Der unter Ziffer II.1.5 und Ziffer II.2.6 dieser Bekanntmachung genannte Gesamtwert von 8.500.000,00 EUR/netto resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr) bezogen auf alle Positionen maximal möglichen Abnahmemenge (Höchstabnahmemenge) von 8.000 PT. Die in diesem Vergabeverfahren genannte Mindestabnahmemenge, geschätzte Abnahmemenge und maximale Abnahmemenge resultieren aus einer detaillierten Bedarfsabfrage bei den bezugsberechtigten Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und ergeben sich im Einzelnen aus Teil B Leistungsbeschreibung.
Das in Aussicht gestellte Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt. Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemenge - ist jedoch nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die zugesicherte Mindestabnahmemenge hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein. Es wird keine Mindestabnahmemenge je Einzelabruf vereinbart.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4VU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/