Einbruchmeldeanlage - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einbruchmeldeanlage - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Erweiterung der Einbruchmeldeanlage (Fabrikat Siemens) im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen.
Die Installationsarbeiten werden in 3 Bauabschnitten beginnend 20 Werktage nach Beauftragung durch Auftraggeber bis Ende 2023 (Ende 3.
Bauabschnitt) durchgeführt, wobei die Schadstoffsanierung (separater Auftrag) jeweils den Installationsarbeiten der einzelnen Bauabschnitte vorgeschaltet wird um die Baustelle für die Arbeiten der weiteren Gewerke schadstofffrei herzustellen.
Die Arbeiten finden während der einzelnen Bauabschnitte mit Ausnahme der Schulferien während des laufenden Schulbetriebes statt.
66540 Neunkirchen - Wiebelskirchen, Prälat Schütz Str. 15
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoß und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoß) mit nicht tragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3.OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Die Erweiterung der Einbruchmeldeanlage erfolgt in 3 Bauabschnitten und beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen:
Einbruchmeldeanlage (Fabrikat: Siemens)
- Einbruchmeldezentrale (Fabrikat: Siemens)
- Magnetkontakte (ca. 28 St)
- Riegelkontakte (ca. 17 St)
- Dual Bewegungsmelder (ca. 70 St)
Kabel und Leitungen:
- Kabel und Leitungen JH(St)H 4x2x0,6 und JH(St)H 6x2x0,6 (ca. 1.500 m)
zur Erläuterung von II.2.7:
Ausführung in 3 Bauabschnitten,
Die Arbeiten sind spätestens 20 WT nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einbruchmeldeanlage - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmun-gen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?